Zollanschluss Liechtensteins an die Schweiz vor 100 Jahren

Seit 1924 ist das Fürstentum Liechtenstein mit der Schweiz durch einen Zollanschlussvertrag verbunden. Seit 100 Jahren überwachen Schweizer Zollbeamte eine «fremde» Grenze: jene zwischen Liechtenstein und Österreich. 

Als am der Zollanschlussvertrag 1. Januar 1924 in Kraft trat, begann für Liechtenstein – nach der Depression des Ersten Weltkrieges und der ersten Nachkriegszeit eine neue Ära. Die Auswirkungen des Vertrags reichen weit über das eigentlich Zollrechtliche hinaus. Der Zollanschluss bedingt auch die Anwendung eines erheblichen Teils der «nichtzollrechtlichen» Bundesgesetzgebung. Der Basis-Staatsvertrag wurde im Lauf der Zeit durch zahlreiche Abkommen über andere Gebiete, wie Fremdenpolizei, PTT, Stempelabgaben, Urteilsvollstreckung, Rechtshilfe u.a.m. ergänzt.

 Dass es den beiden Staaten in der Frage der EWR-Mitgliedschaft für Liechtenstein mit dem Ja und dem Nein der Schweiz am im Dezember 1992 gelungen ist, die Grenzen offenzuhalten, war ein ganz grosser Wurf der beiden Staaten. Bern und Vaduz haben – so der frühere Bundesrat Otto Stich – für die komplexen Probleme, die die Zugehörigkeit Liechtensteins zu zwei verschiedenen Wirtschaftsräumen mit sich bringt, eine gemeinsame Lösung gefunden. Und Regierungsrat Dr. Michael Ritter sprach in der Zollrundschau im Herbst 1993 davon, dass die Liechtensteiner Regierung nie Zweifel darüber aufkommen lassen hat, dass ein EWR-Beitritt unter Beibehaltung der offenen Grenzen zur Schweiz realisiert werden müsse. Es ging in Europa bereits damals darum, bestehende Grenzen und Beschränkungen abzubauen und nicht darum, neue zu errichten. Dass das von Liechtenstein geplante Unterfangen (zwei Wirtschaftsräume) mit gutem Willen von allen Seiten realisiert werden konnte, ist in die Historie eingegangen. 

Präsenz der Grenzwacht in Liechtenstein
Die Beziehungen der einzelnen Instanzen der Eidgenössischen Zollverwaltung zu den Kontaktstellen in Liechtenstein sind bis heute ausgezeichnet. Die Bedeutung der schweizerischen Zollämter in Liechtenstein ist nach wie vor beträchtlich. Mit diesen Worten umschrieb sinngemäss der Grenzwachtmeister Paul Keel, Schaanwald, die Situation der gegenseitigen Beziehungen ab 1924. Er stand über vier Jahrzehnte im Grenzwachtdienst in unserem Land, davon die grösste Zeit beim Zollübergang Schaanwald/Tisis. Er habe in dieser langen Zeit das Fürstentum Liechtenstein kennen und lieben gelernt und sei auf die vielen Freundschaften im Lande wirklich stolz, sagte Keel. 

Pachtvertrag von 1924
Um den Boden für die Ausübung der zollamtlichen Dienste und den Bau der damit verbundenen Gebäude zu bekommen, mussten im Jahr 1924 Pachtverträge abgeschlossen werden. Den ersten schloss die Zolldirektion Bern mit Peter Büchel, Landtagsabgeordneter aus Mauren, für die Errichtung einer Zollwachthütte am Rennhofweg. Den zweiten Vertrag schlossen die Zollverwaltung und die Herren Emil und Johann Gesteu für die Überlassung des östlich von der Strasse Schaanwald-Tisis gelegenen Grundstücks entlang der vorarlbergisch-liechtensteinischen Grenze ab. Peter Büchel verlangte einen jährlichen Mietzins von 4 Franken und die Gebrüder Gesteu in Schaanwald einen solchen von 15 Franken. 

Erinnerungen eines Zöllners nach dem Zollanschluss

In einem Aufsatz beschreibt der im Jahr 1988 verstorbene Grenzwächter Andreas Nigg seine Erinnerungen an die erste Zeit nach dem Zollanschluss vom 1. Januar 1924. 

Erzählt von Andreas Nigg, gest. 26. Juni 1988 (über 90-jährig)

Er beschreibt darin die Armut nach dem Ersten Weltkrieg hüben und drüben des Rheins, seine Unterkunft im Krummenacker in Mauren, die Kindererziehung an den Liechtensteiner Schulen und speziell die Geschichte, die dort gelehrt wurde, welche sich deutlich an Österreich orientierte, den Besuch des Landesfürsten an den Schulen, das Verhältnis der Religionen und die damals damit verbundenen Probleme für die evangelischen Korpsangehörigen, die Steuerdomizile Liechtenstein und Buchs, die Flüchtlinge, die schon damals zu Hunderten den Weg in die Schweiz suchten, u.a.m. Lesen Sie nachstehend einen Auszug aus dem Aufsatz von Andreas Nigg aus Gams.  

«Nach dem Abschluss des Zollanschlussvertrages mit dem Fürstentum Liechtenstein ging es noch geraume Zeit, bis seitens der Zollverwaltung Genaueres über eine künftige Verlegung der am Rhein gelegenen Grenzwachtposten auf liechtensteinisches Hoheitsgebiet durchsickerte. Man munkelte dies und jenes und wurde schliesslich überrascht, als man kurz vor dem Umzug stand. Zum Glück bestand damals der Hausrat eines gewöhnlichen Grenzwächters nur aus wenigen Möbelstücken, und die Dienstkleider hätte man über dem Arm leicht transportieren können. Schliesslich war es dann so weit, dass mitten im Winter, am 3. Januar 1924, vor meinem Wohnhaus in Haag ein Pferdeschlitten ankam. Man half sich gegenseitig, die schweren Stücke auf das Schlittengespann zu laden. 

Auf einem zweiten Schlitten nahm dann auch meine Frau Platz, in Decken gehüllt, denn sie ging damals zum zweiten Mal in die Hohe Zeit. Dieses Schlittengespann wurde vom Nachbarn zur Verfügung gestellt, der es sonst zum Sägeholz schleppen brauchte. Meine Frau bekommt heute noch einen Minderwertigkeitskomplex, wenn sie daran denkt. Eine andere Grenzwächterfrau, die ebenfalls bald Mutterfreuden entgegenging, durfte eben in einer richtigen Kutsche fahren.

Der im Jahre 1988 verstorbene Grenzwächter Andreas Nigg beschreibt nach dem Ersten Weltkrieg die Versetzung als Grenzwächter in den Krummenacker in Mauren. Das Ried zwischen Mauren und Schaanwald gegen Feldkirch hin wurde von den Zöllnern mit wachem Auge observiert. Das Netz der Grenzwacht war weit genug, sagte Nigg, dass viele durchschlüpfen konnten. Während der Nacht war zuweilen selbst die Zollstrasse unbewacht.

Ein Land, in dem die Zeit stillzustehen schien
Fort ging es nun aus einem nicht eben reichen Landstrich im sanktgallischen Rheintal in einen nicht gerade üppigeren hinüber. Zuerst holperten die losen Bohlen der Rheinbrücke unter den Pferdetritten, und ich höre heute noch die Rosse in der klirrenden Januarkälte schnauben. Da drüben, jenseits des Rheins, war ein Land, in welchem die Zeit während Jahrzehnten stillgestanden zu sein schien. Die Bevölkerung lebte vorwiegend von der eigenen Scholle, wenn möglich noch ärmer als in dem von der Stickereikrise geschüttelten Werdenberg, woher wir kamen. Man sah es überall. Liechtenstein war eben im Wirtschaftsraum eines vom Kriege niedergestreckten Landes mit einbezogen gewesen. Heutzutage wissen es unsere jungen Grenzwächter, wohin sie ihr Haupt hinlegen werden, wie die gute Stube eingerichtet wird und wie viele Zimmer das neue Zuhause aufweist, wenn es ans Zügeln geht. Vor 50 Jahren war die Sache etwas spannender. Wir wussten nur, dass für uns eine Wohnung auf dem Krummenacker zu Mauren bereitstand. Mehr nicht. Hätte man damals schon Vorhänge gekannt, die Frauen wären darob verzweifelt. Immerhin kannte man den Krummenacker von Spaziergängen in die Gegend von St. Corneli; heute würde man sagen, die Wohnung befinde sich in bevorzugter Wohnlage. Auch die besagte Wohnung, welche die Zollverwaltung mithilfe der Orts- und Landesbehörden für uns requiriert hatte, war nicht so übel. Man hatte ein Dach über dem Kopf, eine Stube, eine Küche und zwei Schlafkammern. Geheizt wurde nur die Stube über ein Ofenloch in der Küche. Diese selbst war mit einem Holzkochherd mit kupfernem Wasserschiff ausgerüstet. Damit war für Frühling und Sommer auch schon für Freizeitbeschäftigung und Wettkämpfe im Holzspalten gesorgt.

Wasser vom Dorfbrunnen
So weit so gut. Mit dem Trinkwasser stand es indes schlimmer. Der Wasserhahn in der Küche wurde von einer Zisterne etwas oberhalb des Hauses gespeist. Meistens lief es nur spärlich und schmeckte oft etwas komisch. Die Erklärung dafür fand sich eines Tages, als wir feststellten, dass nebst einem dünnen Rinnsal einer mageren Quelle das Regenwasser hineinfloss und mit ihm auch Jauche, welche der Nachbar auf seine Wiesen schüttete. Diese Entdeckung nötigte uns hinfort, das Koch- und Brauchwasser am Dorfbrunnen zu holen. Ganz ähnlich ging es uns auch in einer zweiten Wohnung, welche nur einen Pumpbrunnen in der Küche besass. Dieser gab als Dreingabe zum schlechten Wasser auch tote Mäuse und anderes Getier her. Zum Glück hatten wir eine nette Nachbarsfamilie, welche uns mit dem Kaffeewasser versorgte. Sie hatte eine eigene Quelle und galt schon deswegen als reich, denn um das Wasser war es damals im Liechtensteiner Unterland schlecht bestellt. Die Unterländer Gemeinden erhielten erst viele Jahre später ein Trink- und Löschwassernetz, auf Initiative und mit namhafter Unterstützung des Landesfürsten Johann II. Nur wer die Verhältnisse kannte, begreift, weshalb diesem Monarchen der Beiname «der Gute» mit Überzeugung gegeben wurde. Die Abgabe eben dieses Kaffeewassers vermittelte die engeren Kontakte zu den nächsten Nachbarn und schliesslich zu den übrigen Dorfbewohnern. 

Die Kinder fingen an, sich monarchistisch zu gebärden
Die Kinder hatten es leichter. Ohne grosse Hemmungen gingen sie in die Dorfschule und lernten anstelle der Schweizer Geschichte jene des Fürstentums und die Ahnenreihe der Habsburger kennen. Als Kurrentschrift war im Lande die deutsche Schrift üblich, auch in der Schule. In kulturellen Belangen war die jahrhundertelange Orientierung nach Österreich deutlich zu spüren, vor allem im Unterland. Schnell genug wurden unsere Kinder in den neuen Lebenskreis einbezogen. Sie fingen sogar an, sich monarchistisch zu gebärden. Besonders dann, wenn der Landesfürst auf Schulbesuch ging und jedem Kind ein Geschenk mit nach Hause gab, auch den Grenzwächterkindern. Junge und alte Gemüter kamen dann in Bewegung. Für die damalige Zeit waren diese einzelnen Präsente respektabel, eben fürstlich. Mit dem Kirchgang hatten es unsere evangelischen Korpsangehörigen nicht einfach. In ganz Liechtenstein gab es weder einen Pfarrer noch eine Kirche. Die Katholiken besuchten selbstverständlich die Dorfkirche. Wollten die Evangelischen zum Gottesdienst, mussten sie deswegen entweder nach Feldkirch in Vorarlberg oder sie hatten die Wahl zwischen einem Fussmarsch von gegen 10 Kilometern nach Buchs oder Grabs, wenn der weitmaschige Postautofahrplan dazu zwang. In Buchs war man auch politisch – wie auch heute noch – zuständig. Man spürt dies am meisten beim Steuerzettel, obwohl, wie sich später herausstellen sollte, im Staatsvertrag über das Steuerdomizil des im Fürstentum stationierten Grenzwachtkorps keine eindeutigen Bestimmungen zu finden waren.

Gehetzte Staatenlose
Mich dünkte die Dienstzeit im neuen Sektor viel abwechslungsreicher, ausgefüllter und damit befriedigender als am Rheinübergang. Dort konzentrierte sich das Hauptaugenmerk auf den Brückenausgang. Hier aber war eine trockene Grenze, das Ried zwischen Mauren und Schaanwald gegen Feldkirch hin, mit vielen Punkten, auf welchen das Auge ruhte, auch auf solchen, die sich bewegten. Wenn sie dann näher rückten, waren es ausgewachsene Menschen: Flüchtlinge, die damals zu Hunderten in jenem Abschnitt die Schweiz zu erreichen suchten. Es waren gehetzte Staatenlose. Das Netz der Grenzwache war weit genug, dass viele durchschlüpfen konnten. Während der Nacht war zuweilen selbst die Zollstrasse unbewacht. Zum Glück wussten es diese sogenannten Überläufer nicht zu häufig. Öfters bettelten sie, kaum über der Grenze, in den ersten Häusern des Dorfes um ein Stück Brot. Wenn sie in mein Haus kamen, sahen sie zuerst die Uniform am Nagel hängen. Meine Frau hatte sie absichtlich dorthin platziert. Und sie verfehlte ihre Wirkung nie. Jeder dieser Unglücklichen kehrte schnurstracks um und suchte das Weite, Hinterher taten meiner Frau die armen Kerle doch leid. Das war sie, die erste Zeit in Liechtenstein.

Das wichtigste Abkommen für Liechtenstein

Das 100-Jahr-Jubiläum der Unterzeichnung des schweizerisch-liechtensteinischen Zollanschlussvertrags am 29. März 2023 wird zum Anlass genommen, die besonderen Beziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz in Erinnerung zu rufen sowie wertzuschätzen. Der Zollvertrag, wie er im allgemeinen Sprachgebrauch genannt wird, legte den Grundstein für die heutige Zusammenarbeit zwischen den beiden Nachbarstaaten in praktisch allen Lebensbereichen. Dass sich Liechtenstein zu einem sehr erfolgreichen Wirtschaftsstandort entwickeln konnte, hängt nicht zuletzt mit dem Abkommen zusammen. Das Vertragswerk hat zu einer einzigartigen Verbindung zwischen Liechtenstein und der Schweiz geführt. 

Die Beziehungen haben sich im Lauf der vergangenen 100 Jahre als tragfähig, beständig, zukunftstauglich und als fester Wert in Krisenzeiten erwiesen. Dies ist nicht selbstverständlich und soll sich darum in den Jubiläumsaktivitäten widerspiegeln. Im Frühling 2023 ist für die Bevölkerung in Liechtenstein und der angrenzenden Schweiz eine Jubiläumsfeier in Anwesenheit von hohen Vertreterinnen und Vertretern aus Liechtenstein und der Schweiz, insbesondere aus den Nachbarkantonen und -gemeinden, vorgesehen. Die Feierlichkeit soll in Verbindung mit der Eröffnung einer Ausstellung im Landesmuseum sowie künstlerischen und historischen Inszenierungen zum Zollvertrag in bzw. auf der alten Rheinbrücke zwischen Sevelen und Vaduz stattfinden. Das Land Liechtenstein lässt sich das Jubiläum auch einiges kosten und hat für diese 100-Jahr-Feier ein Budget von 1,05 Millionen Franken gesprochen. Aus Anlass der Feierlichkeiten zum 100-Jahr-Jubiläum der Unterzeichnung des schweizerisch-liechtensteinischen Zollvertrags wird deshalb ein Wettbewerb für Kunstwerke aller Sparten auf der denkmalgeschützten, alten Rheinbrücke Vaduz-Sevelen durchgeführt. 

Der Wettbewerb erfolgt gemäss Finanzbeschluss vom 5. Mai 2022 über die Genehmigung eines Verpflichtungskredits für die Durchführung der Jubiläumsfeierlichkeiten «100 Jahre Zollanschlussvertrag Schweiz-Liechtenstein». 

Grenze Schaanwald im Jahr 1948, Ludwig Matt wird kontrolliert.

Die alte Rheinbrücke – ein Kulturdenkmal
Die alte Rheinbrücke ist eine überdachte Holzbrücke, welche die Gemeinden Vaduz und Sevelen verbindet und in deren gemeinsamem Eigentum steht. 1901 wurde die 135 Meter lange Brücke fertiggestellt. Sie ist heute im weiten Umkreis die letzte noch erhaltene Holzbrücke über den Rhein. Bereits 30 Jahre zuvor bestand an gleicher Stelle eine Holzbrücke, doch nach deren zweimaliger Anhebung aufgrund von Rheinkorrektionen wurde ein Neubau nötig. Nach dem Dammbruch 1927 in Schaan wurde die Rheinbrücke erneut angehoben. Die Brücke ist überdacht und wurde in den Jahren 2008 und 2010 durch die beiden Länder Schweiz und Liechtenstein umfassend renoviert. Sie ist nur für den nichtmotorisierten Verkehr freigegeben und wird vor allem von Radfahrern gerne benutzt. 

Grenzen öffnen, Freundschaften pflegen
Einmal mehr soll mit der Feier die Bedeutung des Zollvertrags für den wirtschaftlichen Aufschwung in Liechtenstein und der Region gewürdigt, das Bewusstsein darüber auch in der breiten Bevölkerung gestärkt, die Wertschätzung dafür zum Ausdruck gebracht und insbesondere die enge Freundschaft gefeiert werden. Die historische Brücke wurde als verbindendes Element zwischen Liechtenstein und der Schweiz gewählt. Sie ist ein sichtbares Zeichen gemeinsamen Handelns und gleichzeitig auch ein attraktiver Hintergrund. Das Fest soll möglichst nahe am Jubiläum des Vertragsabschlusses stattfinden. Da der Anlass im Freien geplant ist, wird dafür eine wärmere Jahreszeit anvisiert. Ausserdem ist es das Ziel, dass möglichst viele Personen aus der Grenzregion die Ausstellung sowie die Inszenierungen zum Zollvertrag besuchen, und so soll ein Datum kurz vor dem «slowUp Werdenberg-Liechtenstein», der am 7. Mai 2023 stattfindet, gewählt werden. Dadurch sollen zum Beispiel auch die «slowUp»-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer die Gelegenheit erhalten, sich mit den Präsentationen auf der alten Rheinbrücke auseinanderzusetzen. Im Sinne der grenzüberschreitenden Freundschaft beider Länder sollen Kunstschaffende aus Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen in Kollektiven aller Sparten bildender und darstellender Kunst (Bildende Kunst, Literatur, Multimedia, Musik, Tanz, Theater etc.) künstlerische Projekte, Programme oder Kunstinterventionen zum Thema Zollvertrag bzw. zur Freundschaft beider Länder entwickeln. Die alte Rheinbrücke Vaduz-Sevelen bildet dabei das verbindende Element, die entsprechende Kunstplattform oder Inspirationsquelle. Die Präsentationen sind zeitlich begrenzt und sollen während mehrerer Wochen auf oder neben der Brücke ausgestellt werden. Aufgrund ihrer Zugänglichkeit und ihrer Sichtbarkeit sollen Kunstinterventionen eine weite Strahlkraft einerseits für die Bevölkerung in der Region und andererseits auch für Besucher Liechtensteins haben. Damit wird in besonderem Masse das Bewusstsein für den Zollvertrag und sein 100-jähriges Bestehen geweckt. Dies soll einer breiteren Auseinandersetzung mit dem Vertragswerk in der interessierten Bevölkerung dienen. 

Projekte vom 29. April bis 30. Juni ausgestellt
Die künstlerischen Interventionen bzw. das Programm sind zeitlich begrenzt und dauern von Ende April (geplante Eröffnung: 29. April 2023) bis Ende Juni 2023. Sie sind so zu konzipieren, dass die Kunstwerke und Programme mindestens zwei Monate andauern und unmittelbar auf oder neben der Brücke ausgestellt bzw. durchgeführt werden können. Der Perimeter ist örtlich begrenzt ausschliesslich auf und in unmittelbarer Nähe der alten Rheinbrücke (siehe Bild). Denkmalpflegerische Belange sind zudem zu berücksichtigen, Installationen oder ähnliches dürfen die denkmalgeschützte Brücke weder beeinträchtigen noch beschädigen. 

Quellen:

  • Zoll-Rundschau, Herbst 1993
  • Fünfteilige Buchreihe «Menschen, Bilder & Geschichten, Mauren von 1800 bis heute», Bd. 5, Februar 2011, Herbert Oehri, Verein für Ahnenforschung, Pflege der Kultur und des Brauchtums Mauren. 
  • Amt für Kultur, Patrick Birrer 
  • Bilder: Landesarchiv, Gemeinde Mauren, Privatarchiv Herbert Oehri