Verfügungen betreffend Prämienverbilligung werden verschickt

Alle Personen, die einen Antrag auf Prämienverbilligung gestellt haben, erhalten derzeit vom Amt für Soziale Dienste die Verfügungen.

Rund 6100 Personen haben im Jahr 2022 einen Antrag auf Prämienverbilligung in der Krankenversicherung beim Amt für Soziale Dienste eingereicht, wobei rund 5000 Antragsstellende im laufenden Jahr eine Verbilligung ihrer Prämien erhalten, was einem Anteil von 81% entspricht. Das Amt versendet derzeit die Verfügungen und teilt den Antragstellenden mit, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Zudem wird in Kürze mit der Steuererklärung ein Begleitschreiben versendet, in dem möglicherweise Bezugsberechtigte direkt über die Antragstellung informiert werden.

Umfassender Systemwechsel
Bei der Auszahlung der im Jahr 2022 beantragen Prämienverbilligung kommt es zu einer Anpassung des Auszahlungsmodus. Im Jahr 2020 hat der Landtag beschlossen, dass ab dem Antragsjahr 2022 die Prämienverbilligung nicht mehr den Versicherten direkt ausbezahlt wird, sondern die Krankenkassen die Verbilligung im Folgejahr von den monatlichen Prämien in Abzug bringen. Dieses System wird in der Schweiz bereits seit mehreren Jahren praktiziert und hat sich bewährt.

Für die anspruchsberechtigten Personen entstehen dadurch keine finanziellen Nachteile. Sie erhalten den Betrag künftig nicht mehr als Einmalzahlung am Ende des Antragsjahres, sondern über zwölf Monate verteilt im Folgejahr. Diese Umstellung hat für die Bezugsberechtigten den Vorteil, dass sie künftig monatlich eine reduzierte Prämienrechnung erhalten. Die monatliche Vergütung im Jahr 2023 umfasst sowohl die Leistungen im Rahmen der geförderten Prämien 2022 als auch der geförderten Kostenbeteiligung 2021.

Verzögerte Umsetzung
Im Rahmen der Einführung kommt es zu einer verzögerten Gutschrift auf die Prämienrechnungen. Die erstmalige Berücksichtigung der Prämienverbilligung kann je nach Krankenkasse unterschiedliche Monate betreffen. Für die bis dahin vollständig beglichenen Monatsprämien werden die monatlichen Anteile der Prämienverbilligung den Bezugsberechtigten als einmalige Zahlung zurück überwiesen.

Weitere Vereinfachungen geplant
Das Amt für Soziale Dienste und die Krankenkassen werden im laufenden Jahr die Antragstellung zusätzlich vereinfachen. Die Zusammenstellung der Kostenbeteiligung und die Police der Krankenkasse müssen nicht mehr eingereicht werden. Das Online-Formular auf der Webseite des Amts für Soziale Dienste http://www.asd.llv.li unter „Finanzielle Hilfen“ kann ab sofort ausgefüllt werden.