Die Regierung hat am Dienstag, 28. Februar 2023 einen Bericht und Antrag betreffend Massnahmen in Bezug auf die nachhaltige Ausrichtung der Stiftung Personalvorsorge Liechtenstein (SPL) zuhanden des Landtags verabschiedet. Es handelt sich um einen Bericht mit verschiedenen Massnahmenpaketen, die im Landtag diskutiert und priorisiert werden sollen.
Gestützt auf die Diskussion wird die Regierung die bevorzugte Variante konkret ausarbeiten, in die Vernehmlassung geben und dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegen.
Ziel der im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen ist es, die insbesondere durch die historische Zinssituation der letzten Jahre aufgetretenen negativen Folgen für die SPL zu beseitigen und das Vorsorgewerk zukunftsgerichtet auszugestalten. Dazu sollen zum einen die bestehenden unerwünschten Umverteilungen von den Aktivversicherten zu den Rentnern beseitigt und die bislang erfolgten Umverteilungen teilweise ausgeglichen werden. Zum anderen soll die SPL so ausgestaltet werden, dass sie in Zukunft variabler auf wirtschaftliche Entwicklungen reagieren kann und das Vorsorgeniveau nicht weiter abgesenkt werden muss.
Unerwünschte Umverteilungen aufgrund der historischen Zinssituation
Die SPL wurde im Rahmen der Sanierung der Pensionskasse des Landes im Jahr 2014 gegründet und nahm am 1. Juli 2014 ihren Betrieb auf. Aufgrund der damaligen Ausfinanzierung in Kombination mit Darlehen des Landes und der angeschlossenen Unternehmen lag der Deckungsgrad der SPL zu Beginn bei 93%. Nach einem erfreulichen Start des neuen Vorsorgewerks hat die aussergewöhnliche Zinssituation mit jahrelangen Negativzinsen die SPL stark belastet. So musste sie den technischen Zinssatz zweimal senken, um diesen langfristig mit den Erträgen finanzieren zu können. Die Senkung des technischen Zinssatzes führte zu einer Belastung des Deckungsgrades, da das Vorsorgekapital der Rentner um CHF 66 Mio. erhöht werden musste. Diese Mittel stehen damit den Aktivversicherten nicht mehr zur Verfügung und fehlen für zukünftige Renten. Zudem konnten die für die Finanzierung der Renten notwendigen Renditen an den Märkten über mehrere Jahre nicht erzielt werden, was zu einer zusätzlichen Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentnern führte.
Der Grad der Umverteilung in der SPL hat aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre ein nicht mehr vertretbares Ausmass angenommen. Der Stiftungsrat hat alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Umverteilungen auf ein vertretbares Mass zu reduzieren, stösst dabei aber an seine Grenzen, weshalb das Land Liechtenstein tägig werden soll.
Keine Sanierungsmassnahmen
Die vorgeschlagenen Varianten sind keine Sanierungsmassnahmen und die SPL ist kein Sanierungsfall. Dies zeigt die Entwicklung der letzten Jahre. Per Ende 2021 weist die SPL einen Deckungsgrad von 103.6% aus, konnte diesen also seit 2014 um 10.6 Prozentpunkte steigern. Das Jahr 2022 war aber auch für die SPL ein schlechtes Jahr, der Deckungsgrad sank auf 90%. Der Stiftungsrat hat proaktiv Massnahmen ergriffen (z.B. keine Verzinsung der Sparkonti), um die Situation aus eigener Kraft bewältigen zu können. Auch wenn aus heutiger Sicht keine eigentlichen Sanierungsmassnahmen notwendig sind, erachtet die Regierung das Einleiten von Massnahmen zur zukunftsgerichteten Ausgestaltung der staatlichen Personalvorsorge als angezeigt.
Verschiedene Varianten für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige SPL
Die SPL muss für die Arbeitnehmenden attraktiv bleiben, damit das Land und die angeschlossenen Betriebe auch in Zeiten des Fachkräftemangels bei der Rekrutierung von Personal konkurrenzfähig sind. Die in den letzten Jahren ergriffenen Massnahmen wie die Senkung des Umwandlungssatzes und des technischen Zinssatzes haben die Situation derart verschärft, dass weitere Massnahmen zu Lasten der Aktivversicherten nicht mehr vertretbar erscheinen. Die Regierung schlägt deshalb verschiedene Massnahmenpakete vor, um die SPL nachhaltig auszurichten.
Jede der folgenden Varianten beinhaltet ein eigenes Massnahmenpaket:
– Variante 1: Die SPL wird weiterhin als eigenständige Stiftung betrieben.
- Variante 2: Es erfolgt ein Anschluss des Landes an eine bestehende Sammelstiftung, damit besteht kein eigenes Vorsorgewerk des Landes mehr.
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Variante 3: Es erfolgt ein Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung mit Sonderkonditionen, welche die besondere Situation des Landes abbilden.
Eigenes Vorsorgewerk für Rentner und Umwandlung der Darlehen in Eigenkapital
Je nach Variante sind unterschiedliche Massnahmen erforderlich. Zwei Massnahmen sind aus Sicht der Regierung bei jeder Variante zu ergreifen.
Zum einen handelt es sich um die Schaffung eines geschlossenen Vorsorgewerks für Rentnerinnen und Rentner. In dieses Vorsorgewerk werden alle Rentnerinnen und Rentner überführt, die vor dem 1. Juli 2014 in den Ruhestand gegangen sind. Das Vorsorgewerk wird ausreichend finanziert, damit alle Renten bis zum Schluss gesichert sind. Es werden keine neuen Personen in das geschlossene Vorsorgewerk aufgenommen. Mit diesem Schritt wird ein relevanter Auslöser der bisherigen unerwünschten Umverteilungen eliminiert, da diese Renten teilweise auf der Basis von hohen Zinssätzen berechnet wurden, die seit Jahren am Markt nicht mehr finanziert werden können. Für die Rentnerinnen und Rentner ändert sich durch diese Massnahmen nichts, sie erhalten weiterhin die zugesicherte Rente.
Zum anderen sollen die bestehenden Darlehen in Eigenkapital umgewandelt werden. Dadurch verbessert sich der Deckungsrad der SPL. Da die Darlehen bei den meisten Darlehensgebern abgeschrieben oder wertberichtigt sind, hat dies keine Auswirkungen auf die Ergebnisse. Zudem sind die Mittel bereits 2014 geflossen, so dass sich auch keine Veränderungen bei der Liquidität ergeben.
Neben diesen beiden Massnahmen werden im Bericht und Antrag weitere Massnahmen wie die Einführung einer Bonusrente, wobei eine Wahlmöglichkeit für die Versicherten vorgesehen werden könnte, die Ausfinanzierung der Renten seit dem 1. Juli 2014 sowie die Erhöhung der Sparbeiträge erläutert.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, nichts zu unternehmen. Diese Variante 0 würde jedoch weiterhin zu Umverteilungen führen, keines der bestehenden Probleme lösen und damit die Situation nicht verbessern. In der Folge würde das Vorsorgeniveau weiter sinken, was die SPL für die Versicherten bzw. das Land und die Anschlüsse als Arbeitgeber weiter unattraktiv machen würde. Das Land ist sowohl als Arbeitgeber als auch als Gesetzgeber verpflichtet, eine gesunde und konkurrenzfähige Pensionskasse für das Staatspersonal (Verwaltung und Lehrpersonen) und die Mitarbeitenden der angeschlossenen Betriebe und Einrichtungen zu gewährleisten. Ungerechtfertigte und einseitige Umverteilungen zwischen den Generationen sind im Sinne einer nachhaltigen Lösung zu vermeiden.
Kosten liegen geschätzt im dreistelligen Millionenbereich
Die Kosten für die einzelnen Massnahmen können derzeit nur annäherungsweise angegeben werden. Sie werden ohne Berücksichtigung der Umwandlung des Darlehens für alle Anschlüsse insgesamt zwischen CHF 59 und 160 Mio. liegen. Die Umwandlung der Darlehen schlägt beim Land und bei allen Anschlussbetrieben mit CHF 93 Mio. zu Buche.
Umsetzung der konkreten Massnahmen noch in dieser Legislaturperiode geplant
Die Regierung unterbreitet dem Landtag mit diesem Bericht und Antrag einen Grundlagenbericht, der im Detail auf die heutige Ausgangslage, die Hintergründe und Herausforderungen eingeht. Ausserdem zeigt er auf, wie eine zukunftsfähige Lösung für die Personalvorsorge der rund 4’000 bei der SPL versicherten Personen aussehen könnte. Da unabhängig vom eingeschlagenen Weg mit erheblichen finanziellen Konsequenzen für das Land Liechtenstein zu rechnen ist, ist es der Regierung ein Anliegen, den Landtag mit diesem Bericht frühzeitig in den Entscheidungsprozess miteinzubeziehen.
Nach den Beratungen im Landtag wird die Regierung unverzüglich den Vernehmlassungsbericht zur favorisierten Variante ausarbeiten und das Gesetzgebungsverfahren einleiten. Ziel ist es, dieses Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschliessen.