Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 31. Januar 2023 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Totalrevision des Finanzausgleichgesetzes und die Festlegung der Faktoren (k) und (h) zur Bestimmung des Mindestfinanzbedarfs sowie des horizontalen Ausgleichssatzes für die Finanzperiode 2024 – 2027 verabschiedet.

Nebst der Festlegung des Mindestfinanzbedarfs sieht die Totalrevision die Einführung einer horizontalen Finanzausgleichsstufe zur Reduktion der Steuerkraftunterschiede zwischen den Gemeinden vor. Weitere Anpassungen betreffen die Umstellung der Berechnung der Steuerkraft mit einem einheitlichen Gemeindesteuerzuschlag von 150% auf die Vermögens- und Erwerbssteuer sowie die lineare Ausgestaltung der Zuschlagssätze für die Kleinheit.

Der Landtag hat die Vorlage am 2. Dezember 2022 in erster Lesung beraten und im Grund-satz begrüsst. Das Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In ihrer Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und zeigt einige zusätzliche Berechnungsvarianten in Bezug auf die Festlegung der Faktoren (k) und (h) auf. Des Weiteren hat die Regierung die sich aus der Vorlage ergebende finanzielle Mehrbelastung für das Land nochmals eingehend geprüft. Während die Zunahme des Finanzbedarfs bei den Empfängergemeinden anerkannt wird, sollen die geplanten Systemanpassungen aufwandneutral für das Land erfolgen. Anstelle eines horizontalen Ausgleichssatzes von 30% schlägt die Regierung auf die zweite Lesung die Festlegung des Faktors (h) für die Finanzausgleichsperiode 2024 – 2027 mit 32% vor.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner März-Sitzung in zweiter Lesung behandeln. Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.