FL: Preisobergrenzen für russische Erdölprodukte eingeführt

Krieg in der Ukraine: Die Russen zerstören Städte mit dauernden Luftangriffen, Foto: Picture Alliance, Frankfurt/Main.

Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Freitag, 17. Februar 2023, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde eine Erweiterung der bestehenden EU Ölpreis-Obergrenze autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Sanktionen hat die EU am 4. Februar 2023 beschlossen, die bestehenden Waren- und Handelsrestriktionen bezüglich der Ölpreis-Obergrenze anzupassen. Neu gelten zwei Preisgrenzen für gewisse Erdölerzeugnisse aus Russland, die bis anhin vom Verbot der Beförderung auf dem Seeweg in Drittländer und der Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Beförderung von derartigen Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg in Drittländer ausgeschlossen waren.

Die Preisgrenze für diese Erdölerzeugnisse, die mit einem Preisnachlass gegenüber Rohöl gehandelt werden (z.B. Heizöl), wurde auf 45 USD je Barrel festgesetzt. Die Preisgrenze für Erdölerzeugnisse, die mit einem Zuschlag gegenüber Rohöl gehandelt werden (z.B. Benzin, Diesel oder Peteroleum), wurde auf 100 USD je Barrel festgesetzt. Diese Massnahmen ergänzen die von der EU am 3. Dezember 2022 beschlossene Preisobergrenze für Rohöl mit Ursprung in Russland von 60 USD je Barrel.

Die Regierung bekräftigt mit dem Nachvollzug der Sanktionen erneut, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.