COVID-19: Schliessung der Teststrasse und Beendigung der Testkostenübernahme

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. Februar 2023 eine Abänderung der Covid-19-Verordnung beschlossen. Demnach wird zeitgleich mit der Schliessung der Teststrasse und der Einstellung der Betriebstests in den Gesundheitseinrichtungen die Testkostenübernahme durch das Land ab dem 1. März 2023 beendet.

Wie von der Regierung angekündigt, wird aufgrund der deutlich entspannten epidemiologischen Lage und der relativ milden Krankheitsverläufe die Teststrasse für Covid-19-Tests auf dem Wille-Areal in Vaduz per Ende Februar nach knapp drei Jahren Betrieb eingestellt. Die Betriebstests in den Gesundheitseinrichtungen werden ebenfalls beendet. Die Covid-19-Situation hat sich deutlich beruhigt. Im Durchschnitt wurden seit dem Jahreswechsel 2023 knapp 15 Fälle pro Woche verzeichnet. Auch die Nachfrage nach Testungen ist deutlich zurück gegangen.

Regierungsrat Manuel Frick betont: „Die Teststrasse hat einen essenziellen Beitrag zur Pandemiebekämpfung geleistet. Ich möchte an dieser Stelle der Ärztekammer, die für die Organisation verantwortlich war, und allen Personen, die im Lauf der letzten Jahre in der Teststrasse gearbeitet haben, für ihren Einsatz danken.“

Tests von Personen mit Symptomen, welche aus medizinischen Gründen angezeigt sind, weil sie allenfalls eine Behandlung mit einem Covid-19-Medikament nach sich ziehen, werden künftig in Praxen von Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt und über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet. Nach den geltenden Regeln der OKP ist hierbei die gesetzlich vorgesehene Kostenbeteiligung zu entrichten.

Darüber hinaus sind Covid-19-Tests ab dem 1. März 2023 grundsätzlich von den Testpersonen selbst zu bezahlen. Tests im betrieblichen Rahmen fallen in die Zuständigkeit der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers.