Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige

In diesem Jahr führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren für Aufenthaltsbewilligungen durch.

Für die Teilnahme an der ersten Auslosungsrunde können sich Staatsangehörige eines EWR-Mitgliedstaates bis zum 28. Februar 2023 bewerben.

2023 führt das Ausländer- und Passamt zwei Auslosungsverfahren durch, in denen mindestens 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das Auslosungsverfahren besteht jeweils aus einer Vor- und einer Schlussauslosung.

Die erste Vorauslosung findet am 10. März 2023 statt. Bewerbungen müssen bis spätestens 28. Februar 2023 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.

Teilnahmeberechtigt sind Staatsangehörige eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Im Rahmen der Vorauslosung werden mindestens 28 erwerbstätige und 8 nichterwerbstätige Personen ermittelt, die alle Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind: EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten Gesuchsformulars und rechtzeitige Gebühreneinzahlung.

Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Einzahlung bei der Liechtensteinischen Landesbank massgebend. Die Ausgelosten haben dann die Möglichkeit, am 12. Mai 2022 an der Schlussauslosung teilzunehmen.

Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem EWR muss Liechtenstein die Hälfte der Aufenthaltsbewilligungen in einem Verfahren erteilen, das allen Bewerbern Chancengleichheit gewährt. Liechtenstein stellt dies durch eine Auslosung sicher. Weitere Informationen zum Auslosungsverfahren sind auf der Homepage des Ausländer- und Passamtes abrufbar: http://www.apa.llv.li