Förderung von Biodiversitätsförderflächen

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Dezember 2022 die Verordnung über die Förderung von Biodiversitätsförderflächen (Biodiversitäts-Förderungs-Verordnung, BFV) verabschiedet.

Mit der neuen Verordnung wird die Grundlage für die gezielte Förderung von Biodiversitätsförderflächen in der Landwirtschaft geschaffen und weiter verbessert. Insbesondere wird neu die botanische Qualität von Lebensräumen sowie deren räumliche Vernetzung verstärkt gefördert.

Aufgrund der Schaffung der Biodiversitäts-Förderungs-Verordnung wurden begriffliche Anpassungen in der landwirtschaftlichen Begriffs- und Anerkennungsverordnung (LBAV) sowie der Geoinformationsverordnung (GeoIV) notwendig. Ebenso wurde eine Totalrevision der Landwirtschafts-Bewirtschaftungs-Förderungs-Verordnung (LBFV) erforderlich.

Die Biodiversitäts-Förderungs-Verordnung und die Änderungen der weiteren Verordnungen treten allesamt am 1. Januar 2023 in Kraft.