Abänderung der Landwirtschafts-Einkommensbeitrags-Verordnung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 13. Dezember 2022 eine Abänderung der Landwirtschafts-Einkommensbeitrags-Verordnung (LEV) beschlossen.

Durch die Anpassung wird der Zusatzbeitrag für den Anbau von Zuckerrüben bis 2027 verlängert. Die Abänderung war aufgrund der ebenfalls befristeten Regelung in der Schweiz notwendig. Neu wird für die Produktion von Zuckerrüben nach den Richtlinien der Bio Suisse oder beim nachweislichen Verzicht auf den Einsatz von Fungiziden und Insektiziden ein zusätzlicher Beitrag gewährt.

Die angepasste Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.