Finanzausgleich: Viel Geld für relativ wenig Ausgleich

Die FBP-Landtagsageordneten Johannes Kaiser und Karin Zech-Hoop zum Finanzausgleich:

Mit der geplanten Totalrevision des Finanzausgleichs gemäss dem Bericht und Antrag der Regierung Nr. 116/2022 werden deutlich mehr Gelder in den Finanzausgleich fliessen. Das Volumen des Finanzausgleichs würde unter diesen Parametern auf das Jahr 2021 berechnet um 19 Millionen auf neu rund 65 Millionen Franken ansteigen. Ob die Ausgleichswirkung wirklich durchschlägt, ist aber eher kritisch zu hinterfragen.

Die Grundlage für diese Reform mit der deutlichen Ausweitung zugunsten der Finanzausgleichsgemeinden liegt in der Bereitschaft der Gemeinden Vaduz und Schaan, die – für das Jahr 2021 berechnet – einen Ausgleichsbetrag von 15,2 Millionen Franken beitragen würden. An dieser Stelle ist an die Gemeinden Vaduz und Schaan ein Dank zu richten, dass sie einen horizontalen Ausgleich überhaupt erst ermöglichen. Von diesen zwei Gemeinden würden die anteiligen Ertragssteuereinnahmen gekürzt und dieser Betrag an die anderen Gemeinden fliessen. 2021 war diese Kürzung 12,5 Millionen Franken. Damit wird das Ziel verfolgt, die Unterschiede zwischen den Gemeinden zu reduzieren. Durch diese Anpassung wird der Gesamtbeitrag unserer beiden finanzstarken Gemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs auf rund 28 Millionen Franken pro Jahr ansteigen, das Land wird also finanziell deutlich entlastet.

Land hält sich zurück

Die Regierung hat bei der Ankündigung der Reform eine aufwandsneutrale Lösung avisiert und auch favorisiert. Das ist gemäss Vorlage nun doch nicht möglich. Durch die gleichzeitig anstehende Anpassung des Mindestfinanzbedarfs pro Gemeinde kommt es zu einem Mehraufwand von 4,2 Millionen Franken für den Staat gerechnet – auf die Parameter des Jahres 2021 bezogen. Doch es stellt sich die Frage, ob dieses System die Effizienz und den haushälterischen Umgang mit den Steuergeldern fördert. Aus unserer Sicht sollte hier nochmals über die Bücher gegangen und der Lösungsvorschlag verbessert werden.

Die Wirkung des horizontalen Ausgleichs mit einem Ausgleich der überhöhten Steuerkraft ist positiv für die Finanzausgleichsgemeinden, aber es könnte hinsichtlich dem Ziel, die Unterschiede zwischen den Gemeinden zu reduzieren, wesentlich verbessert werden.

Höchst ungleiche finanzielle Auswirkungen von einem Plus von 9% bis 139%

Damit kommen wir zum zweiten Teil der Revision: Die radikale Absenkung der Standardisierten Steuerkraft auf 150 Prozent, was zu enormen und teilweise fragwürdigen – sprich höchst ungleichen – finanziellen Auswirkungen führt, wie aus der beistehenden Tabelle mit den Gesamtauswirkungen der Reform deutlich ersichtlich ist.

Es fällt auf, dass die Gemeinde Triesen von einem Tag auf den anderen einen um 139 Prozent höheren Finanzausgleich erhalten würde: statt 3,2 Millionen nunmehr 7,6 Millionen Franken. Anderseits würden zum Beispiel Planken mit 9 Prozent oder Gamprin mit 23 Prozent mehr als deutlich dahinterliegen. Der Vergleich mit der Ist-Situation ist Teil jeder Reform, besonders im Bereich der öffentlichen Finanzen. Mit einer Spannbreite von 9 Prozent bis 139 Prozent ist die Reform aber in eine fragwürdige Richtung gelenkt worden. Die Finanzausgleichsgemeinden mit den tiefen Gemeindesteuerzuschlagssätzen sind dabei ganz klar im Vorteil, und dabei vor allem diejenigen mit hohen Einwohnerzahlen.

Adäquate Lösungsvarianten fehlen

Diese Auswirkungen sind kritisch zu hinterfragen. Die Regierung hat es klar versäumt, im Bericht mögliche Varianten aufzuzeigen – zum Beispiel mit stufenweiser Absenkung der Standardisierten Steuerkraft, Änderungen bei der Steuerteilung, Varianten des Mindestfinanzbedarfs oder anderer Korrekturmassnahmen. Es gibt stattdessen nur einen Lösungsvorschlag in einem System mit vielen Variablen.

Wird zudem die berechtigte Diskussion über die Steuerzuschlagssätze in Betracht gezogen, so wäre die Bilanz mit den Auswirkungen noch viel extremer. Wenn zum Beispiel Mauren den Steuersatz auf 150 Prozent absenkt, so würden für diese Senkung 2,8 Millionen Franken des Finanzausgleichszuwachs eingesetzt werden. Die weiteren Mittel von 800’000 Franken stellen ein Zugewinn von 11 Prozent, verglichen mit 139 Prozent bei Triesen dar. Bei Eschen ist die Situation vergleichbar, bei Balzers und Ruggell etwas besser dank aktuell etwas tieferen Steuerzuschlagssätzen. Ja, unser Ziel zu ermöglichen, dass alle Gemeinden einen Gemeindesteuerzuschlag von 150 einführen können, ist erreicht, aber langfristig werden die Unterschiede unter den Gemeinden deutlich verstärkt werden.

Finanzausgleich erfordert immer den Konsens mit den Gemeinden

Der Konsens mit den Gemeinden muss aus der Sicht des Solidaritätsgedankens betrachtet werden. Der horizontale Finanzausleich ist ein echter Fortschritt, und mit einer deutlichen Erhöhung des Ausgleichsvolumens werden die Gemeinden gut bedient. Es ist für daher kaum vorstellbar, dass eine Gemeinde in eine Opposition tritt und eine Neiddiskussion entfacht.

Es ist jedoch ganz klar Aufgabe des Landtags, in dieser Frage der Finanzausgleichs-Ausschüttungen bis hin zu einem Plus von 139 Prozent (siehe beistehende Tabelle) eine etwas übergeordnete Position einzunehmen und einer möglichen Fehlentwicklung entgegenzutreten. Dazu werden wir in der Landtagsdebatte gerne Stellung beziehen.

Die FBP-Landtagsabgeordneten
Johannes Kaiser und Karin Zech-Hoop

Die Gemeinde Triesen wird nach der Lösungsvariante der Regierung einen um 139 Prozent hö-heren Finanzausgleich erhalten: statt 3,2 Millionen nunmehr 7,6 Millionen Franken. Anderseits würden zum Beispiel Planken mit 9 Prozent oder Gamprin mit 23 Prozent mehr als deutlich dahinterliegen