Verordnung zum Schutze des Grundwassers

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die Abänderung der Verordnung zum Schutze des Grundwassers genehmigt. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Mit der Revision der Verordnung wird der Perimeter des Wasserschutzgebietes im Bereich der Gemeinde Schaan an den aktuellen Stand der hydrogeologischen Erkenntnisse angepasst und damit die Grenzziehung vom Binnenkanal zum kleinen Kanal verschoben. Das Wasserschutzgebiet wird somit leicht erweitert. Diese Ausdehnung hat keinen Einfluss auf die Bewirtschaftung der betroffenen landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Zudem wird aus Gründen der Rechtssicherheit die Regelung zur Nutzung bestehender Anlagen und Bauten im Grundwasserschutzgebiet angepasst. Durch einen Verweis auf die geltenden Bauvorschriften der Gemeinde Balzers wird klargestellt, dass die Wohnnutzung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude im Wasserschutzgebiet nur gemäss den genannten Bauvorschriften möglich ist.