Totalrevision des Gesetzes über die elektronische Kommunikation

Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2006 (Kommunikationsgesetz; KomG) zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die Revision dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Kodex-Richtlinie) sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1972 zur Errichtung des Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und der Agentur zur Unterstützung des GEREK (GEREK-Büro), zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1211/2009 (GEREK-Verordnung).

Die Kodex-Richtlinie stellt eine Konsolidierung des bisher auf mehrere Einzelrichtlinien verteilten Rechts dar und verfolgt vordergründig das Ziel, einen europäischen Binnenmarkt im Bereich der elektronischen Kommunikation zu schaffen, wobei durch stärkeren Wettbewerb ein hohes Niveau an Investitionen und Verbraucherschutz gewährleistet werden soll.

Da der Markt in Bezug auf die Bereitstellung von Diensten der elektronischen Kommunikation in Liechtenstein ohne weitreichende Regulierungseingriffe funktioniert und auch die Verfügbarkeit und der Ausbaustandard von Netzen mit sehr hoher Kapazität im europäischen Vergleich sehr weit fortgeschritten ist, dürften die Auswirkungen auf den liechtensteinischen Telekommunikationsmarkt aufgrund der Totalrevision des KomG vergleichsweise gering sein.