Regierung will Energiepreissteigerungen abfedern

Bild: Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni, Regierungschef Daniel Risch und Regierungsrat Manuel Frick informierten über die Massnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen. Quelle: IKR

10-15 Mio. Schweizerfranken sollen zur Unterstützung bereit gestellt werden

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Montag, 31. Oktober den Zwischenbericht der Taskforce „Energiepreise“ zur Kenntnis genommen und entsprechende Massnahmen zur Abfederung der Energiepreissteigerungen verabschiedet. Dabei sollen insbesondere einkommensschwache Haushalte aber auch energieintensive Unternehmen mit Leistungen in Höhe von 10 bis 15 Mio. Franken unterstützt werden. Die involvierten Ämter sind nun beauftragt, entsprechende gesetzliche Grundlagen auszuarbeiten sowie organisatorische und personelle Vorkehrungen zu treffen, damit die Unterstützungsleistungen möglichst einfach beantragt werden können. Die Anpassungen sollten per 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Aufgrund der massiven Preissteigerungen an den europäischen Energiemärkten hat die Regierung am 22. September eine Taskforce unter der Leitung des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt einberufen, um die Auswirkungen auf private Haushalte und Unternehmen zu evaluieren und entsprechende Massnahmen vorzuschlagen. Für die Erarbeitung des nun vorgelegten Berichts wurden verschiedene Interessensvertretungen zu einer Stellungnahme eingeladen. Dazu gehören die Caritas Liechtenstein, der Liechtensteinische ArbeitnehmerInnenverband (LANV), die Wirtschaftskammer Liechtenstein (WKL), die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer (LIHK) sowie der Liechtensteiner Hotel- und Gastronomieverbands (LHGV).

Entlastung von 10 bis 15 Mio. Franken

Die hohen Energiepreise motivieren Bevölkerung und Wirtschaft bereits zum Energiesparen und Energieeffizienz-Massnahmen. Dieser Lenkungseffekt ist wichtig, um eine Versorgungsmangellage zu vermeiden. Allerdings können die hohen Energiepreise für einkommensschwache Haushalte sowie für energieintensive Unternehmen zu finanziellen Problemen führen. Die Regierung schlägt daher für das Jahr 2023 befristete Unterstützungsmassnahmen in Höhe von 10 – 15 Mio. Franken vor. Diese Massnahmen erfordern Finanzbeschlüsse, die im Dezember-Landtag behandelt werden sollen, damit die Regelungen per 1. Januar 2023 in Kraft treten können.

Einkommensschwache Haushalte und energieintensive Unternehmen werden entlastet

Nach Vernehmlassung der Interessensvertretungen hat die Taskforce „Energiepreise“ entsprechende Szenarien entwickelt und dabei sowohl pauschale als auch bedarfsorientierte Unterstützungsmöglichkeiten auf Wirksamkeit, Komplexität, Kosten-Nutzen-Verhältnis und rechtliche Umsetzbarkeit geprüft.

Entlastung von Haushalten

Obwohl in der Schweiz und in Liechtenstein die Haushaltsbelastung durch Energiekosten weit geringer ist als in den Nachbarstaaten, fällt der Energiekostenanteil umso höher aus, je geringer das Haushaltseinkommen ist.

Einkommensschwache Haushalte sind somit von der Energiepreissteigerung besonders betroffen. Sie sollen daher mit den folgenden Massnahmen gezielt entlastet,mwerden:

  • Befristete Erhöhung der wirtschaftlichen Sozialhilfe, der Ergänzungsleistungen für Rentnerinnen und Rentner sowie von Mietbeiträgen,

  • “ Einmalunterstützung Energiepreise “ für einkommensschwache Haushalte sowie

  • Unterstützung für Härtefälle durch soziale Einrichtungen, welche dafür einen staatlichen Beitrag erhalten.

Zusätzlich haben die Haushalte gemäss geltendem Recht bereits die Möglichkeit, die Darlehensrückzahlung der Wohnbauförderung zu stunden. Diese kann über die Webseite der LLV beantragt werden.

Entlastung von Unternehmen

Die Auswirkungen der erhöhten Energiepreise auf die einzelnen Unternehmen sind sehr unterschiedlich. Meist liegt der Anteil der Energiekosten am Umsatz deutlich unter 2 Prozent. Gewisse Unternehmen bzw. Branchen weisen einen Anteil von 2 bis 4 Prozent und wenige einen höheren Anteil auf. Die Wirtschaftsverbände äusserten sich unterschiedlich. Die LIHK sprach sich für eine zielgerichtete, zeitlich limitierte staatliche Unterstützung für Härtefälle aus. Die WKL ihrerseits forderte eine staatliche Unterstützung durch Strompreisdeckelung für alle. Von vier verschiedenen geprüften Optionen empfiehlt die Taskforce die:

  • Subvention der Strompreise bei energieintensiven Unternehmen , welche ihre Energiekosten nachweislich nicht mehr aus eigenen Mitteln tragen können. Ziel dieser Härtefallunterstützung ist es, jene Unternehmen zu unterstützen, welche sich kurzfristig und unverschuldet in einer existenzbedrohenden Lage befinden.

Mittelfristig soll ein privatwirtschaftlich agierendes Unternehmen auf jeden Fall ohne Staatshilfe auskommen.

  • Ebenfalls soll ein Darlehen für Energieeffizienzmassnahmen geprüft werden.

Neben den Massnahmen der Taskforce „Energiepreise“ empfiehlt die Regierung weiterhin das Energiesparen und die Umsetzung von Effizienzmassnahmen, wie sie in der Energiestrategie 2030 festgehalten sind.

Über die Taskforce „Energiepreise“

Die Regierung hat am 22. September 2022 eine Taskforce unter der Leitung des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt einberufen, um die konkreten Auswirkungen der steigenden Energiepreise auf die privaten Haushalte und die Unternehmen zu analysieren sowie mögliche Massnahmen zur Kostenabfederung zu evaluieren und allenfalls zur Umsetzung vorzuschlagen. In der Taskforce ebenfalls vertreten sind das Ministerium für Gesellschaft, das Amt für Volkswirtschaft, das Amt für Soziale Dienste, die Steuerverwaltung, das Amt für Statistik sowie die Stabsstelle Finanzen. Damit allfällige Massnahmen zur Kostenabfederung auf den 1. Januar 2023 umgesetzt werden können, wurde die Taskforce beauftragt, der Regierung bis Ende Oktober 2022 einen Zwischenbericht vorzulegen. Der Auftrag an die Taskforce „Energiepreise“ umfasst nicht allfällige Entlastungspakete im Falle einer tatsächlich eingetretenen Energiemangellage. Wie im Fall der COVID-Krise sind bei staatlich verordneten Kontingentierungen und Netzabschaltungen zusätzliche Unterstützungsmassnahmen zu prüfen.