UNO-Kinderrechtskonvention

Liechtenstein ist Vertragsstaat der UNO-Kinderrechtskonvention.Wie alle UN-Menschenrechtsübereinkommen sieht auch die UNO-Kinderrechtskonvention vor, dass ein Expertenausschuss die staatliche Umsetzung überprüft. Zu diesem Zweck müssen die Vertragsstaaten dem zuständigen Ausschuss regelmässig Bericht erstatten, indem sie über die Massnahmen informieren, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen getroffen haben.

Am 11. November 2022 reichte Liechtenstein seinen dritten und vierten Länderbericht ein. Nach Einreichung des Berichts wird der UNO-Kinderrechtsausschuss Liechtenstein für einen Dialog nach Genf einladen. Auf der Basis dieses Dialogs und des Länderberichts wird der Ausschuss schliesslich Empfehlungen an Liechtenstein richten, wie es seine aus der Konvention hervorgehenden Verpflichtungen künftig noch besser umsetzen kann.

Der Bericht ist auf der Internetseite des Amts für Auswärtige Angelegenheiten
(http://www.aaa.llv.li ) verfügbar.