Anpassung zwischen 30 und 60 Franken pro Monat ab dem 1.Januar 2023
Nach elf Jahren, in denen es aufgrund des damals eingeführten Teuerungsindexes keine Rentenanpassungen mehr gegeben hat, ist aufgrund der sog. Fairness-Initiative der Abgeordneten Johannes Kaiser (FBP) und Manfred Kaufmann (VU) und der Rückkehr zum Mischindex, die Rentenerhöhung vom Landtag mit 17 JA -Stimmen gutgeheissen worden. Damit erhalten die Rentner und Rentnerinnen ab 1.1.2023 eine AHV-Rentenerhöhung zwischen 30 und 60 Franken pro Monat. Acht Abgeordnete konnten sich jedoch nicht durchringen – aus welchen Gründen auch immer – der Initiative zuzustimmen.
Eine vom FBP-Abgeordneten Gassner vorgeschlagene Volksabstimmung wurde vom Landtag deutlich abgelehnt.
