Landesverwaltung reduziert Beleuchtung bei staatseigenen Liegenschaften

Die Regierung hat aufgrund einer möglichen Energiemangellage bereits im September Sparmassnahmen ergriffen. Unter anderem wurde entschieden, auf die Beleuchtung von staatseigenen Liegenschaften aus rein ästhetischen Gründen zu verzichten.

Seit dem 2. November 2022 wird die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern mehrerer Landesbauten zeitlich eingeschränkt oder ausgeschaltet. Davon betroffen sind insbesondere das Regierungsgebäude, das lange Haus beim Landtagsgebäude oder der Felsenbirnengarten beim Peter-Kaiser-Platz in Vaduz. Bei der Burg Gutenberg wurde die Beleuchtung schon zu einem früheren Zeitpunkt reduziert.

Weitere mittel- bis langfristige Massnahmen zur Reduktion des Strom- und Wärmeverbrauchs sind parallel dazu in Bearbeitung. So werden beispielsweise die Beleuchtungen in den landeseigenen Bauten auf deren Stromeffizienz überprüft und sukzessive auf stromsparende Leuchtmittel umgestellt.