Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Rumänien

Vaduz (ots) – Botschafterin Doris Frick unterzeichnete am Donnerstag, 10. November 2022 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Rumänien.

Das Abkommen regelt die Beseitigung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Dabei orientiert es sich am internationalen Standard der OECD und berücksichtigt die Ergebnisse des OECD/G20 BEPS-Projektes (Base Erosion and Profit Shifting), das sich gegen die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung im grenzüberschreitenden Kontext richtet.

Das Abkommen regelt die Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung bei den Einkommens- und Vermögenssteuern. Zur Förderung grenzüberschreitender Investitionen wurde bei Konzern-Dividenden ein Nullsatz vorgesehen, für Zinsen und Lizenzgebühren gilt eine Quellensteuer von 5%. Das DBA regelt weiters die abkommensrechtliche Behandlung von Vermögensstrukturen, Investmentfonds, Pensionsfonds und gemeinnützigen Organisationen. Die Regelung zum Informationsaustausch entspricht dem internationalen Standard und schliesst eine Vollstreckungsamtshilfe ein.

Das DBA tritt nach Abschluss der innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren in Kraft. Es ist somit frühestens ab dem 1. Januar 2024 anwendbar.

Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt zur Erweiterung des liechtensteinischen DBA-Netzes. Es erhöht die Rechtssicherheit bei Investitionen und stärkt die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und Rumänien.