CASINOFRAGE: Demokratiepolitische Bedenken? Fehlanzeige!

Stellungnahme der Landtagsfraktion
der Freien Liste

In seiner Novembersitzung hat der Landtag einem neuen Gesetz über ein 5-jähriges Bewilligungsmoratorium im Spielbankenmarkt seine Zustimmung gegeben. Über ein derartiges Moratorium wurde bereits 2019 diskutiert. Damals waren sowohl die Regierung als auch ein Grossteil der Abgeordneten der Ansicht, dass ein Gesetz, welches die Zulassung von Casinos limitiert, ein unzulässiger Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellt, dem Ansehen unseres Landes schadet und europäischer Gesetzgebung widerspricht.

Nun brachte die Regierung genau diese Gesetzesvorlage in den Landtag ein und stellte zusätzlich den Antrag, sie abschliessend in Behandlung zu ziehen und für dringlich zu erklären. Da muss wirklich Feuer im Dach sein, bedeutet das vorliegende Gesetz doch einen schweren Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit, die in Art. 36 der Landesverfassung garantiert ist. Die Regierung begründete ihren Eingriff damit, dass angesichts der unerwartet hohen Anzahl von fünf bereits tätigen Casinos und in Anbetracht drei weiterer hängiger Gesuche dieser Eingriff jetzt nötig sei. Wobei diese acht Casinos von diesem Moratorium gar nicht negativ betroffen sind. Im Gegenteil. Für sie bedeutet es eine willkommene Abschirmung vor weiterer unliebsamer Konkurrenz zu attraktiven Konditionen. Auf die Frage von Abgeordneten, wie viele Interessenten denn für weitere Casinos vor der Türe stünden, antwortete die Regierungschef-Stellvertreterin Monauni, ihres Wissens gäbe es eventuell einen. Für diesen eventuellen Einzelfall wurde also dieses Gesetz geschaffen und sollte auf eine ungewöhnliche Weise – 1. Lesung, 2. Lesung, Dringlichkeitserklärung – durch das Parlament gepeitscht werden?

Objektiv gesehen lag keine Dringlichkeit vor, weshalb die Freie Liste durch den FL-Abgeordneten Georg Kaufmann den Antrag stellte, auf das Gesetz – angesichts eines anstehenden Volksentscheids – nicht einzutreten. Dies mit folgender Begründung: Wenn eine Volksinitiative vorliegt, ist es für die Volksvertretung oberstes Gebot, alles zu tun, um eine möglichst freie und unverfälschte Stimmabgabe zu garantieren – und offensichtlichen Störmanövern die rote Karte zu zeigen. Ein in aller Eile zusammengezimmertes Gesetz, welches vor einer Volksabstimmung vollendete Tatsachen schafft, ist ein derartiges Störmanöver. Damit sollen die Stimmbürger*innen milde gestimmt werden mit dem Hinweis: Schaut doch, wir tun alles, um die Casino-Problematik in den Griff zu kriegen. Dabei geht es um nichts anderes als das Unterlaufen der Casino-Initiative.

Unseres Erachtens ist dieses Vorgehen aus demokratiepolitischer Sicht höchst fragwürdig, was wir in der Diskussion klar zum Ausdruck brachten. Dennoch fand diese Argumentation bei den Abgeordneten null Gehör, selbst der Landtagspräsident und die Landtagsvizepräsidentin erachteten es nicht für nötig, sich zu dieser Thematik zu äussern. Von ihrer Seite, der obersten Volksvertretung, hätten wir dazu eine Stellungnahme erwartet.

Fraktion der Freien Liste