Stellungnahme der Wirtschaftskammer Liechtenstein zur heutigen Medienmitteilung de Regierung
Die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) haben am 27. September 2022 die künftigen Tarife für Privathaushalte und Unternehmungen bekannt gegeben, welche ab dem 1. Januar 2023 zur Anwendung gelangen sollen. Hieraus geht hervor, dass sich die Strompreise signifikant erhöhen werden. Mit grosser Sorge betrachten wir die künftige Versorgung des Landes mit Energie sowie die explodierenden Strom- und Gaspreise. Die von den LKW angekündigten Strompreiserhöhungen sowie die Erhöhungen der Gaspreise können zu nachhaltigen Schäden für den gesamten Werkplatz bzw. für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein führen.
Ähnlich wie bei der Corona-Pandemie braucht es im Energiebereich nun Hilfsmassnahmen, um die gewerbliche Wirtschaft zu stützen. Ein Blick in die umliegenden Länder zeigt, dass die Nachbarstaaten bereits verschiedene Hilfsmassnahmen in unterschiedlicher Ausprägung beschlossen haben. Anlässlich der ausserordentlichen Präsidentenkonferenz vom 5. Oktober 2022 haben sich die Sektionen hierzu beraten und sich einstimmig für eine Festsetzung von Stromobergrenzen ausgesprochen, d.h. für eine Deckelung der Preise für das Jahr 2023.
Der Vorschlag der Sektionspräsidenten lautete wie folgt:
- Preisregelung der LKW für Vertragskunden (ohne Netznutzung, EEG-Umlage, LiStrom alpin und Messeinrichtung).
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Strompreisdeckelung durch den Staat von 29.2/24.7 Rp./kWh auf neu 14 Rp./kWh (für Hoch- und Niedertarif).
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Die Deckelung soll nur für das Jahr 2023 erfolgen.
Die einmaligen Kosten für diese Deckelung werden auf ca. 53 Millionen Franken geschätzt. Diese Kosten sind nach Ansicht der Präsidentenkonferenz vertretbar, da das Land über genügend finanzielle Reserven verfügt und sich die Rahmenbedingungen für die gewerbliche Wirtschaft seit Beginn der Corona-Pandemie schrittweise verschlechtert haben.
Unser Land hat den Vorteil, dass wir – im Gegensatz zu anderen Ländern – einen zentralen staatlichen Grundversorger haben, die LKW. Die Kosten, welche mit einer Strompreisdeckelung anfallen, können deshalb direkt von den LKW getragen und aus den Reserven des LKW finanziert werden. Falls notwendig kann das Land bei dieser Variante künftig auf Dividendenzahlungen der LKW ans Land verzichten und/oder es gibt gegenüber den LKW die notwendigen Garantieerklärungen ab. Alternativ unterstützt das Land die LKW direkt mit den notwendigen finanziellen Mitteln, um die Strompreisdeckelung zu tragen.
Gilt für Betriebe und für Privathaushalte in FL
Wir sehen diesen Vorschlag nicht nur als finanzielle Hilfestellung für unsere Mitgliedsbetriebe, sondern auch als einen Akt der Solidarität gegenüber der gesamten Gesellschaft. Aus diesem Grund soll die vorgeschlagene Strompreisdeckelung für sämtliche Betriebe und für alle Privathaushalte in Liechtenstein gelten. Unser Vorschlag hat nicht zuletzt den Vorteil, dass er einfach umsetzbar ist und keine unnötige Bürokratie in den Amtsstellen aufgebaut wird. Die Unternehmen erhalten für ein Jahr Planungssicherheit, um die Kostenexplosion bei der Energie fürs kommende Jahr abzufangen.
Gemäss Beschluss der Präsidentenkonferenz wurde dieser Vorschlag vom Präsidium am Folgetag bei der Task Force «Energiepreise» der Regierung eingebracht und ausführlich begründet.
Wirtschaftskammer Liechtenstein zur heutigen Medienmitteilung der Regierung.
Die Regierung hat sich zwischenzeitlich am 31. Oktober auf Vorschlag der zuständigen Task Force dafür entschieden, nicht auf den Vorschlag der Wirtschaftskammer einzutreten. Stattdessen sollen Härtefälle künftig wie folgt unterstützt werden:
Subventionierung nur an energieintensive Unternehmen, welche folgende Parameter einhalten:
- Energiekosten im Vergleich zum Umsatz sind im Jahr 2021 >3%
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der Gewinn (EBIT) ist <5%
Rückerstattung Stromkosten pro Quartal im Jahr 2023:
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- Quartal: 10 Rp./kWh
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- Quartal: 7,5 Rp./kWh
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- Quartal: 5 Rp./kWh
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- Quartal: 2.5 Rp./kWh
Wir begrüssen es, dass die Regierung zumindest die stark betroffenen Betriebe in dieser schwierigen Situation unterstützen möchte. Wir werden nun analysieren, welche Betriebe konkret von dieser Hilfestellung profitieren können und welche weiteren Konsequenzen (nichtberücksichtigte Unternehmen) allenfalls mit diesem Beschluss verbunden sind. Zu diesem Zweck werden wir entsprechende Beratungen auf Stufe Sektionsvorstände, Vorstand und Präsidentenkonferenz durchführen.
Wir bleiben auch weiterhin im engen Austausch mit Regierung und Verwaltung, um unseren Mitgliedern eine möglichst gute Hilfestellung in diesen schwierigen Zeiten bieten zu können.
Aufgrund von verschiedenen Anfragen von Landtagsabgeordneten stellen wir diese Mitgliederinformation ausnahmsweise auch allen im Landtag vertretenen Parteien zu.
Präsidium der Wirtschaftskammer Liechtenstein