AHV-Fairnessinitiative diese Woche im Landtag

Manfred Kaufmann - VU Landtagsabgeordneter Foto: ©Paul J. Trummer

Diese Woche wird unter Traktandum 25 im Landtag die vom Abgeordneten Johannes Kaiser und mir eingereichte Initiative zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung in zweiter Lesung behandelt.

Bei einer Zustimmung der Abgeordneten zur FAIRNESS-Initiative mit Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2023 würde eine Rentenerhöhung in der Regel alle zwei Jahre ermöglicht und sofort eine Erhöhung der Rente von 2.5 Prozent bedeuten. In Liechtenstein erfolgte nämlich seit der Umstellung auf den Preisindex im Jahre 2011 – sage und schreibe ganze elf Jahre – keine Rentenerhöhung mehr. Diesen Rentenstillstand gilt es nun mit der Rückkehr zum Mischindex aufzulösen. Die Schweiz ist anders als Liechtenstein immer beim Mischindex geblieben und erfährt nun im kommenden Jahr bereits die fünfte Rentenerhöhung seit der Umstellung von Liechtenstein. Während die Löhne stets angestiegen sind, passierte bei der Rente nichts. Dies ist auf die Dauer auch nicht gerechtfertigt, weil durch die Lohnerhöhungen stets mehr Beiträge in die AHV einbezahlt wurden, aber immer gleich viel an Rente ausbezahlt wurde.

Regelmässige Rentenerhöhungen vor 2011 aufgrund des Mischindexes

 Zentral für die Rentner ist somit die Initiative-Zielsetzung per 1. Januar 2023 wieder das System der Mischindexberechnung zurückzukehren, um so im Gleichschritt mit der Schweiz von (in der Regel) all zweijährigen Rentenerhöhungen zu profitieren – wie vor 2011. Im Geschäftsbericht 2021 ist diese Entwicklung auf der Seite 44 sehr deutlich dokumentiert. Die Höhe der Mindestrente betrug 2003 1055 Franken monatlich und steigerte sich aufgrund des Mischindexsystems alle zwei Jahre: 2005: 1075 Franken; 2007: 1105 Franken; 2009: 1140 Franken und die letztmalige Erhöhung datiert aus dem Jahre 2011: 1160 Franken. Seit 2003 ist die Mindestrente somit heute nach beinahe 20 Jahren nur um marginale 105 Franken sowie die Maximalrente nur um 210 Franken monatlich höher!

Rückkehr zum Mischindex ist nach 11 Jahren Stillstand dringend angezeigt

 Gerade gegenüber dieser Rentnergeneration, welche so viel für den Aufbau und den Wohlstand unseres Landes getan hat, ist es nicht fair und eine Rentenerhöhung ist dringend angezeigt. Es muss ihnen auch die entsprechende Wertschätzung entgegengebracht werden. Aber nicht nur das, sondern es muss auch für Rentner Sorge getragen werden, welche finanziell nicht auf der Sonnenseite stehen. Zum Beispiel gibt es viele Rentner, welche aufgrund einer selbständigen Tätigkeit kein Geld zur Verfügung hatten, sich eine Pensionskasse zu leisten. Oder gerade auch Frauen, welche sich der wichtigen Familienarbeit widmeten. All diesen Rentnern fehlt nun die zweite Säule der Altersvorsorge. Auch leisten viele Rentner als Grosseltern einen wertvollen und nicht unterschätzbaren Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem sie auf ihre Enkelkinder schauen.

Der Wert der Rente ist der Abwärtsspirale

 Was des Weiteren sehr problematisch ist, ist das immer weitere Auseinandergehen des früheren Lohnes zur Rente. Dies nennt man die Versorgungsquote, die stets weiter sinkt und sie sich somit in einer Abwärtsspirale befindet. Betroffen davon sind die insbesondere die künftigen Rentner, deren Rente beim Pensionsantritt im Vergleich des Lohnes im Erwerbsleben in einem stets grösseren Missverhältnis steht. Auf diese Problematik wurde bereits im AHV-Geschäftsbericht 2020 hingewiesen. Doch es wurde seitens der Politik nicht entgegengewirkt.

Bei einem Ja: Rentenerhöhung von 30 bis 60 Franken/monatlich

Bei einer mehrheitlichen Zustimmung der Abgeordneten zu unserer Initiative können die Rentner bereits im Januar 2023 mit einer Erhöhung der Rente zwischen CHF 30 und CHF 60 pro Monat rechnen. Eine Erhöhung haben sich die Rentner nicht nur verdient, sondern sie ist auch mehr als gerechtfertigt.

Manfred Kaufmann
Landtagsabgeordneter Vaterländische Union