Abänderung der Verordnung zum Wasserrechtsgesetz

Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung die Abänderung der Verordnung zum Wasserrechtsgesetz verabschiedet.

Gemäss dem geltenden Wasserrechtsgesetz bedürfen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen jeder Art, bei denen Wasser aus öffentlichen Gewässern zur Speicherung, zu Reinigungs- und Kühlzwecken, zur Gewinnung von Wärme oder zu anderen Gebrauchszwecken verwendet wird, einer Konzession der Regierung. Die Durchführung des Konzessionsverfahrens erfolgt in der Praxis durch das Amt für Umwelt, während bis anhin die Konzessionen durch die Regierung erteilt wurden.

Im Sinne einer Verfahrensbeschleunigung zugunsten des Gesuchstellers und zur Förderung von alternativen Energien erfolgt die Erteilung der Konzession künftig direkt durch das Amt für Umwelt.