FAIRNESS-Initiative bedeutet Rentenerhöhung zwischen 30 und 60 Franken

Was verändert sich für Liechtensteins Rentnerinnen und Rentner ab dem 1. Januar 2023, wenn der Landtag der FAIRNESS-Initiative zustimmt?

Es bedeutet, dass die Rentnerinnen und Rentner wieder in ein verlässliches Teuerungssystem integriert werden, in dem es in der Regel alle zwei Jahre Rentenerhöhungen gibt. Konkret führt ein Ja zur Rückkehr zum Mischindex ab dem 1. Januar 2023 dazu, dass die Regierung endlich wieder die Möglichkeit erhält, die Renten anzuheben, und zwar – bei lückenloser Beitragsdauer – mit einem monatlichen Plus zwischen 30 Franken bei der Mindestrente und 60 Franken bei der Maximalrente. Die Mindestrente – bei lückenloser Beitragsdauer – würde also von 1160 Franken auf neu 1190 Franken sowie die Maximalrente von 2320 auf neu 2380 Franken steigen.

Das entspräche der Rentenerhöhung um 2,5 Prozent, die der Schweizer Bundesrat beschlossen hat, und mit der Rückkehr zum Mischindex gelangt Liechtenstein wieder in den Gleichschritt mit der Schweiz mit verlässlichen Rentenerhöhungen – in der Regel alle zwei Jahre. Seit 2011 gab es für Liechtensteins Rentnerinnen und Rentner überhaupt keine Erhöhungen, in der Schweiz bis 2023 bei der Mindestrente ein Plus von 65 Franken und bei der Maximalrente ein Plus von 130 Franken monatlich. 2023 erhöht die Schweiz nochmals, eben um 30 bis 60 Franken.

Bereits in der September-Landtagssitzung war anlässlich der Eintretensdebatte bekannt, dass die steigende Inflation, die exorbitante Erhöhung der Strom- und Gaspreise, die Ankündigung der höheren Krankenkassenprämien usw. den Druck auf die Rentnerinnen und Rentner massiv erhöhen, da die Lebenshaltungskosten buchstäblich in die Höhe schnellen. In diesem Kontext sind wir für die 2. Lesung der Frage nachgegangen, wie wir den vollen Teuerungsausgleich in unsere FAIRNESS-Initiative integrieren könnten, da die Preise in der jüngsten Zeit doch ungleich stärker angewachsen sind. Dies hätte jedoch einer separaten Initiative bedurft, analog zur Schweiz, wo im Stände- und Nationalrat diesbezüglich drei Motionen eingereicht worden sind.

Stimmt der Landtag nächste Woche der FAIRNESS-Initiative zu, ist der nicht mehr trag- und verantwortbare Rentenstillstand endlich beseitigt, die Rentnerinnen und Rentner erhalten ab dem 1. Januar 2023 eine Rentenerhöhung, und – was essenziell wichtig ist – die Rentnerinnen und Rentner gelangen wieder in den Modus von allzweijährlichen und damit verlässlichen Rentenerhöhungen.

Die Initianten und Landtagsabgeordneten
Johannes Kaiser (FBP) und Manfred Kaufmann (VU)