Aufhebung des Rentenstillstandes und Rückkehr zum Mischindex ist überreif

In der kommenden Woche steht die Gesetzesvorlage betr. der Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung der Initianten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann im Landtag zur 2. Lesung und damit zur entscheidenden Beschlussfassung an. Dass das Eintreten auf die Fairness-Initiative im September-Landtag so knapp ausgefallen ist, ist schon denkwürdig.

Im Rahmen der Staatshaushaltssanierung im Jahre 2011 leisteten die Rentner ihren Obolus, in dem sie gar in mehreren Bereichen durch die rigorosen Sparmassnahmen belastet wurden. Als sehr einschneidend erwies sich die Loslösung vom bewährten Berechnungssystem der AHV-Rente – das Verlassen des Mischindexes. Welche Folgen dies bewirkte, zeigt die Rentenentwicklung in der Schweiz, welche bei diesem Mischindex – dem arithmetischen Mittel zwischen dem Lohnindex und Preisindex – verblieben ist. Die Rente in der Schweiz ist in dieser Zeitspanne vier Mal erhöht worden, woraus eine Rentenerhöhung seit 2013 um 3 Prozent resultiert.

Die Konsequenzen der Sparmassnahmen bekamen die Rentner auch in weiteren Bereichen empfindlich zu spüren, so bei den Steigerungsraten bei den Krankenkassenprämien, der Reduktion des Freibetrages bei Einkünften aus der Pensionskasse, zudem ist das mobile und immobile Vermögen mit einem Sollertrag von 4 Prozent zu versteuern. In demselben Zuge sind in den vergangenen elf Jahren die Lebenshaltungskosten in Bezug auf Mieten, Versicherungsprämien, Gebühren, Löhne für Handwerker und Dienstleistungen, Gesundheitskosten bezüglich Zahnarztes, Brillen, Hörgeräte, Medikamente usw. sukzessive gestiegen. Die Kaufkraft der Rente ist in stetem Abwärtstrend und so haben die Rentner mit der vor elf Jahren eingefrorenen Renten-Leistung spürbar weniger Geld für die Bewältigung der Lebenshaltungskosten. Erschwerend kommt hinzu, dass der Umwandlungssatz bei den Pensionskassen stark reduziert wurde.

Es ist in keinster Weise nachvollziehbar, dass ein Grossteil des Landtages und der Regierung diese Sparmassnahme des Rentenstopps – mittlerweile seit elf Jahren – weiterhin nicht ändern will. Dies obwohl sich der Staatshaushalt nicht nur erholte, sondern sogar vielmehr Staatsreserven in der Rekordhöhe von 2.7 Milliarden Franken geäufnet werden konnten.

Die Fairness-Initiative setzt genau am richtigen Hebel an, denn mit der Wiedereinführung des Mischindexes beantragen die Initianten die Rückkehr zum Renten-Berechnungssystem, das in Liechtenstein bis 2011 analog der Schweiz Gültigkeit hatte. Eine Rückkehr zum Mischindex bedeutet, dass die AHV-Rente, wie das auch ursprünglich beabsichtigt war, sich in einem vernünftigen Gleichschritt zu den Lohnentwicklungen bewegen wird.

Wenn ein Grossteil der Volksvertretung in diesem Rentenstillstand kein Problem und keinen Handlungsbedarf sieht, grenzt dies gerade in der derzeitigen Situation mit ausserordentlichen Teuerungsraten an Geringschätzung und fehlendem Verständnis gegenüber der älteren Generation. Eine Zustimmung der Landtagsabgeordneten zur Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenanpassung nach elfjährigem Renten-Stillstand wäre mindestens ein Akt der Fairness und Gerechtigkeit. Den Initianten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann gilt unser Dank und es ist zu hoffen, dass die Fairness-Initiative nächste Woche im Landtag nicht nur eine knappe, sondern eine deutliche Mehrheit erhält.

Senioren in der FBP