Erster Staatenbericht Liechtensteins zur Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist europaweit das erste bindende Rechtsinstrument zum umfassenden Schutz vor geschlechtsspezifischer sowie häuslicher Gewalt. Liechtenstein ist seit vergangenem Jahr Vertragsstaat und reichte nun seinen ersten Staatenbericht zur Istanbul-Konvention ein.

Die Istanbul-Konvention sieht vor, dass eine unabhängige Expertengruppe (GREVIO) die staatliche Umsetzung überprüft. Zu diesem Zweck müssen die Vertragsstaaten diesem Gremium regelmässig Bericht erstatten, in dem sie über die gesetzgeberischen und sonstigen Massnahmen informieren, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen getroffen haben. Am 7. Oktober 2022 reichte Liechtenstein seinen ersten Staatenbericht ein. Nach Einreichung des Berichts werden GREVIO-Experten einen Länderbesuch in Liechtenstein abhalten. Auf Basis dieser Gespräche und des Staatenberichts werden GREVIO bzw. das Komitee der Vertragsparteien schliesslich Empfehlungen an Liechtenstein richten, wie es seine aus der Konvention hervorgehenden Verpflichtungen künftig noch besser umsetzen kann. Der eingereichte Staatenbericht ist auf der Website des Amts für Auswärtige Angelegenheiten ( http://www.aaa.llv.li ) verfügbar.

Die liechtensteinische Aussenpolitik misst der Förderung und dem Schutz von Frauenrechten traditionell grosse Bedeutung zu. Dieses Engagement zeigt sich auch darin, dass der Ständige Vertreter beim Europarat, Domenik Wanger, die Funktion des Vize-Vorsitzenden des Komitees der Vertragsparteien der Konvention wahrnimmt.