Änderung des Energieeffizienzgesetzes verabschiedet

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 4. Oktober 2022 die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes (Einführung einer Mindestvergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen) genehmigt.

Der Landtag hat die Vorlage in erster Lesung im September 2022 beraten. In der Eintretensdebatte wurden insbesondere Fragen in Zusammenhang mit der Höhe der Mindestvergütung, der Förderung von Fassadenanlagen (Winterstrom), dem Netzausbau und der Netzkostenberechnung aufgeworfen. Der Landtag sprach sich mit einhelliger Zustimmung für das Eintreten auf die Vorlage aus. Mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen, soweit sie vom zuständigen Regierungsmitglied nicht bereits während der Landtagsdebatte beantwortet wurden, oder ergänzt die bereits gegebenen Antworten.