Weitere Unterbringungskapazitäten für Schutzbedürftige gesucht

Das Land Liechtenstein sucht Unterbrinungsmöglichkeiten für ukrainische Flüchtlinge.

Vaduz (ots) – Mitte Mai wurde die Liegenschaft Meierhof zur Unterbringung von 90 Schutzbedürftigen durch das Land angemietet. Seit Ausbruch des Krieges haben Gemeinden, Vereine und Privatpersonen in grosser Solidarität mit den Geflüchteten dem Land geeignete Unterkünfte zur Verfügung gestellt, die seither intensiv genutzt werden. Diese Unterbringungsstrategie hat sich bewährt.

Aufgrund der anhaltend hohen Zahl an Schutzbedürftigen, die sich in Liechtenstein aufhalten, und eines weiter zu erwartenden Zustroms sucht das Land in einem nächsten Schritt am Markt zusätzliche geeignete Liegenschaften. Auch private Anbieter werden nun eingeladen, sich zu melden.

Obwohl die Gesuchszahlen nach der grossen Fluchtbewegung im Frühling über die Sommermonate leicht rückläufig waren, werden weiterhin verhältnismässig hohe Zahlen an Schutzgesuchen pro Woche verzeichnet. So wurden im Jahr 2022 bisher gesamthaft 368 Schutzgesuche wegen des Kriegs in der Ukraine gestellt. Im regulären Asylbereich haben bisher 53 Personen um Asyl angesucht. Die Flüchtlingshilfe Liechtenstein betreut zurzeit über 340 Personen. Dies sind mehr als viermal so viele Personen, wie im Jahr 2021.

Es wird erwartet, dass der Zustrom von Geflüchteten – allen voran Schutzsuchenden aus der Ukraine – im Herbst aufgrund der anhaltenden Gefährdung, der allfälligen Kälteeinbrüche und von möglichen Versorgungsengpässen anzieht.

Um die Unterbringung der Geflüchteten stets gewähren zu können, plant die Regierung schon seit Ausbruch des Krieges mit einer mehrstufigen Strategie, wonach zuerst grössere Liegenschaften der öffentlichen Hand genutzt werden sollen und in einem zweiten Schritt das Angebot am privaten Wohnungsmarkt berücksichtigt wird. „Dank der beispiellosen Unterstützung von Gemeinden, Vereinen und Privatpersonen konnten alle Schutzbedürftigen bisher auch im Hinblick auf eine längere Aufenthaltsdauer gut untergebracht werden. Ich bedanke mich abermals herzlich bei allen“, so Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni.

Um die Planung der Unterbringung und die Erhöhung der Kapazitäten weiter voranzutreiben, werden nun auch kostenpflichtige, private Wohnungen und Häuser für eine allfällige Unterbringung der Schutzsuchenden geprüft. Die Wohnungen und Häuser müssen bestimmte Anforderungen erfüllen (siehe Factbox).

Private VermieterInnen sowie Immobilienspezialisten, die bereit sind, ihre Liegenschaften, welche den Kriterien entsprechen, dem Land Liechtenstein zu vermieten, sind eingeladen, die zuständigen Stellen zu kontaktieren: per E-Mail an info.ahr@llv.li oder per Telefon unter der Nummer: +423 236 69 90. Nach der Meldung wird überprüft, ob sich das Angebot eignet und es wird Kontakt mit den Anbietern aufgenommen.

 

Factbox

Was: Familienwohnung oder -haus mit min. 3.5-Zimmern

Wo: Gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel

Ab wann: Herbst 2022

Mietdauer: 1 Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit

Bestenfalls: Grössere Liegenschaften

Möbliert oder teilmöbliert