Leserbrief VCL: Motorfahrzeugsteuer: Gewicht & Leistung

Erstzulassungen2021N

In der Postulatsbeantwortung zum Thema “Umgestaltung der Motorfahrzeugsteuer (MFZ-Steuer) in ein Road Pricing System” (BuA 095/2022) wird eine einheitliche Besteuerung nach Gewicht und nach Leistung dargestellt, um vermehrt ökologische Anreize zu schaffen.

Aus folgenden Gründen sollte die Besteuerung mit dem Gewicht stärker als linear ansteigen: Je schwerer ein Auto umso grösser ist das Abrollgeräusch (Lärm) der Reifen und umso mehr Krebs erregender Feinstaub wird freigesetzt. Die MFZ-Steuer sollte also durch eine Progression mit Gewicht und Leistung zum Kauf kleinerer und sparsamerer Fahrzeuge anregen.

Basierend auf einer Studie von Emissions Analytics muss festgestellt werden: Die Feinstaub-Emissionen von Reifenabrieb ist fast 2‘000 Mal grösser als durch Abgase moderner Autos. Schwere Elektro-Autos sind betreffend Feinstaub-Emissionen also sehr viel schlimmer als leichte Autos mit fossilem Antrieb.
Quelle: https://www.emissionsanalytics.com/news/gaining-traction-losing-tread

Die Abrollgeräusche der Reifen sind ab etwa 35 km/h höher als die Antriebsgeräusche, abhängig von der Art der Reifen und der Strassenoberfläche. Breitere Reifen verursachen mehr Lärm als schmalere Reifen; schwere Autos sind lauter als leichtere. Schwere Elektro-Autos verursachen also viel mehr Lärm-Emissionen als leichte Autos. Wirklich weniger Lärmbelästigung ergibt sich vor allem bei einer Reduktion der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Siedlungsraum.
Quelle: Lärmbelastung durch den Verkehr – 18.03.2022

Die MFZ-Steuer sollte zum Kauf von leichten und weniger leistungsstarken Fahrzeugen anregen. Dazu soll ein Teiltarif in Abhängigkeit des Gewichts und einer in Abhängigkeit der Leistung erhoben werden. Allerdings sollten die Tarife nicht wie heute linear mit steigendem Gewicht bzw. steigender Leistung ansteigen, sondern exponentiell. Nach Ansicht des VCL sollten Mehreinnahmen dem Ausbau und der Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Verkehrs dienen.