Prämienverbilligung: Eingabefrist bis Ende Oktober

Das Amt für Soziale Dienste unterstützt in Not geratene Personen mit wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe und ist zuständig für die Prämienverbilligung und für die Ausrichtung von Mietbeiträgen für Familien.

Während Anträge auf Ausrichtung für Mietbeiträge jederzeit eingereicht werden können, endet die Frist zum Einreichen von Anträgen für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung am 31. Oktober. Der Antrag auf Prämienverbilligung ist jeweils jährlich zu stellen.

Das Amt für Soziale Dienste empfiehlt, eine Antragsstellung auf Prämienverbilligung frühzeitig ins Auge zu fassen und den Antrag mit dem Online-Formular einzureichen. Das Online-Formular ist auf der Homepage der Liechtensteinischen Landesverwaltung (www.llv.li) im Onlineschalter unter dem Suchbegriff „Prämienverbilligung“, im Serviceportal ( http://www.serviceportal.li ) unter „Familie, Ehe, Partnerschaft“ / „Beratung und Hilfe“ und auf der Homepage des Amtes für Soziale Dienste ( http://www.asd.llv.li / Finanzielle Hilfen / Prämienverbilligung in der Krankenversicherung) zu finden.

Durch die Online-Antragsstellung kann das Amt für Soziale Dienste die Anträge zügig bearbeiten, sodass die Prämienverbilligungen Ende 2022 respektive anfangs 2023 an die Krankenkassen ausbezahlt werden können.

Hilfe bei der Antragsstellung

Die für die Prämienverbilligung zuständigen Mitarbeiterinnen im Amt für Soziale Dienste stehen allen Versicherten gerne zur Seite, um beim Ausfüllen des Online-Formulars zu helfen. Sie beraten und unterstützen sowohl telefonisch wie auch bei persönlichen Terminen in den Räumen des Amtes für Soziale Dienste im Postgebäude in Schaan. Ihre Anfragen und Anliegen nimmt das Amt für Soziale Dienste gerne telefonisch (+423 236 72 72) oder per E-Mail (info.asd@llv.li) entgegen.