Johannes Kaiser: «Uns ist der elfjährige Rentenstillstand nicht gleichgültig»

Foto: Nils Vollmar

Die «FAIRNESS-Initiative» der Landtagsabgeordneten Johannes Kaiser und Manfred Kaufmann, welche die Rückkehr zum Mischindex bei der AHV-Rentenberechnung zum Ziel hat, wird am kommenden Landtag mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt.

Wir Initianten, Manfred Kaufmann und ich, möchten dem elfjährigem Stopp der Rentenanpassung – defacto dem Einfrieren der Rente auf dem Niveau von 2011 – ein Ende setzen und der permanenten Wertminderung der Rente entgegenwirken.

Zur Historie

Ich zitiere diesbezüglich aus dem Geschäftsbericht 2020 der AHV, in dem es heisst: «Der Teuerungsausgleich auf Renten war früher an den Mittelwert zwischen Lohnindex und Preisindex gekoppelt. Als vor rund zehn Jahren der Prozess der Sanierung des Staatshaushalts begann, musste der Staatsbeitrag an die AHV gesenkt werden. Dieser Schritt gefährdete die finanzielle Sicherheit der AHV. Um das Risiko zu kompensieren, hat der Landtag mehrere Massnahmen beschlossen. Eine davon war, den Teuerungsausgleich auf Renten nicht mehr an den Mittelwert zwischen Lohnindex und Preisindex zu koppeln, sondern nur noch an den Preisindex. Dieser Preisindex ist in der Folge kaum mehr gestiegen, und damit gab es seit 2011 keine Rentenerhöhungen mehr.»

Unverhältnismässig drastische Senkung des Staatsbeitrages

Der Staat hat sich als Beitragszahler an die AHV im Rahmen der Staatshaushaltssanierung in drastischer Form zurückgezogen: vom einstigen Staatsbeitrag von 60 Millionen auf 30 Millionen Franken. Im Jahr 2011 zahlte der Staat 20 Prozent, im Jahr 2021 trug er nur noch 10 Prozent zu den AHV-Ausgaben bei.

Da sich die Regierung und der Landtag in so vielen Dingen an der Schweiz orientieren, ziehe ich bei der Betrachtung dieser Entwicklung ebenfalls die Schweiz als Referenz heran. Die Schweiz hat die Koppelung des Staatsbeitrages an die die Ausgaben der AHV beibehalten und bei rund 21 Prozent festgesetzt.

Einfrieren der Rente war eine der Sparmassnahmen zur Staatshaushaltsanierung

Um die Mindereinnahmen der AHV – hervorgerufen durch den massiv abgesenkten Staatsbeitrag – zu kompensieren, setzte man mit einem weiteren Schritt am Portemonnaie der Rentnerinnen und Rentner an, indem das Berechnungssystem der Rentenleistung mit dem bewährten Mischindex aufgegeben wurde. Das heisst, zur Berechnung der Rentenhöhe werden nicht mehr beide Indices, nämlich Lohn- und Mischindex herangezogen, sondern nur noch der Konsumentenpreis allein – wohl wissend, dass sich der Preisindex kaum bewegen wird und somit die Rentenleistung ausgedünnt werden kann. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Konsequenzen für die Rentnerinnen und Rentner

Die Versorgungsquote, gemeint ist damit das Verhältnis der AHV-Rente zum früheren Lohn, sinkt ständig. Dies sind ernsthafte Nachteile auch für die künftigen Rentner, die sich heute noch im Erwerbsleben befinden. Wir erleben damit seit elf Jahren eine schleichende Rentenentwertung.

Eingehergehend mit dieser Abwärtsspirale der Rentenleistung ist in unserem Land ein weiterer Umstand gravierend: Die Pensionskasse kann diesen Abwärtstrend nicht auffangen, da bei ihr selbst der Umwandlungssatz stetig im Reduktionsmodus ist. Also: Es sinken gleichzeitig auch die Einkünfte aus der Zweiten Säule.

Rentenanpassung seit 2011: CH 3,0 Prozent – FL 0,0 Prozent

In der Politik ist man geneigt, Nachbarstaaten – bei uns durch den Zollvertrag vorzugsweise die Schweiz – für Vergleiche heranzuziehen. Man meidet sie jedoch, wenn sie nicht in ein persönliches Argumentationsdispositiv passen. Dieser Vergleich der Situation der Rentnerinnen und Rentner der Schweiz mit jenen Liechtensteins gewinnt an Bedeutung und Aussagekraft, weil die Schweiz den bewährten Mischindex, welcher für Liechtenstein bis 2011 Gültigkeit hatte, nicht verlassen, sondern bei der Berechnung der Rentenleistung stets beibehalten hat: also die Beiziehung des Mittelwertes zwischen Lohnindex und Preisindex.

Liechtenstein wendet übrigens den Lohn- und Preisindex der Schweiz an, da wir in Liechtenstein keinen eigenen Lohn- und Preisindex führen. Dieser Lohnindex ist in der Schweiz von 2011 bis 2020, über alle Berufsbranchen berechnet, im Durchschnitt um 6,2 Prozent gestiegen. Die Renten sind in der Schweiz seit 2011 mit viermaligen Rentenanpassungen (im Durchschnitt alle zwei Jahre) um insgesamt 3,0 Prozent gestiegen.

Was die Steigerung der Lohnkomponente betrifft, gilt diese lineare Lohnerhöhungsbewegung für alle Branchen (im Durchschnitt) auch in Liechtenstein. Wie in der Privatwirtschaft oder bei der öffentlichen Hand sollen zukünftig auch die Renten in Bezug zur Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten bzw. des Geldwertes gesetzt werden.

Vergleich der Rentenentwicklung in der Schweiz und Liechtenstein

Die AHV-IV-Renten sind in Liechtenstein – entgegen der ursprünglichen Zielsetzung – auch bei maximaler Rente unter dem Existenzminimum. Darauf wird in den Geschäftsberichten der AHV-IV-FAK immer wieder verwiesen.

Wichtig ist dabei zu bedenken, dass in der Schweiz die Pensionskasse für die Rentnerinnen und Rentner besser ausgestattet, vor allem viel besser dotiert ist, da die gesetzlichen Vorgaben ihnen für das Alter eine bessere Vorsorge bieten. In Liechtenstein sind die Pflicht-Beitragssätze mit Minimalbeiträgen festgelegt. Wie wir wissen, befindet sich der Umwandlungssatz bei der Pensionskasse auch in Liechtenstein in einem Abwärtstrend, sodass die Gesamtbilanz des Vergleichs der Situation der Rentnerinnen und Rentner Schweiz vs. Liechtenstein eine deutliche Sprache spricht:

Jene in der Schweiz haben für die Bewältigung der Lebenshaltungskosten defacto mehr im Portemonnaie als die Rentnerinnen und Rentner in Liechtenstein.

Mit der Fairness-Initiative haben Manfred Kaufmann und ich ein klares Ziel: die Rückkehr zum Mischindex bei der Rentenanpassung mit Inkraftsetzung am 1. 1. 2023.


>>Wir möchten nach elfjährigem Stopp der Rentenanpassung – defacto dem Einfrieren der Rente auf dem Niveau von 2011 – ein Ende setzen und der permanenten Wertminderung der Rente entgegenwirken!

 Landtagsabgeordneter Johannes Kaiser