Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetzes verabschiedet

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 30. August 2022 den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetzes sowie die Abänderung des Gewerbegesetzes, des Bauwesen-Berufe-Gesetzes, des Gesundheitsgesetzes, des Ärztegesetzes, des Tiergesundheitsberufegesetzes, des Treuhändergesetzes, des Patentanwaltsgesetzes, des Dienstleistungsgesetzes und des Gesetzes über den Handel mit Waren im Umherziehen verabschiedet.

Die Totalrevision bzw. die Gesetzesänderungen dienen insbesondere der Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismässigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen.

Durch die Richtlinie 2005/36/EG (Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie) wurde das System der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen konsolidiert. Sie legte Vorschriften fest, nach denen ein EWR-Vertragsstaat, der den Zugang zu einem reglementierten Beruf oder dessen Ausübung in seinem Hoheitsgebiet an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen knüpft, die in einem oder mehreren anderen EWR-Vertragsstaaten erworbenen Berufsqualifikationen anzuerkennen hat. Die Richtlinie 2013/55/EU ändert die Richtlinie 2005/36/EG zum ersten Mal substantiell ab.

Die Richtlinie 2013/55/EU enthält insbesondere den partiellen Zugang zu einem Beruf, die Einführung eines Europäischen Berufsausweises, den besseren Zugang zu Informationen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Aktualisierung der Mindestausbildungsanforderungen sowie die Einführung eines gemeinsamen Ausbildungsrahmen und Ausbildungsprüfungen. Weiters sieht die Richtlinie 2013/55/EU einen Vorwarnmechanismus für Gesundheitsberufe, deren Qualifikation automatisch anerkannt wird, sowie für gewisse reglementierte Berufe mit Aufsichtsfunktionen gegenüber Minderjährigen vor.

Die Richtlinie (EU) 2018/958 legt Regeln für einen gemeinsamen Rechtsrahmen zur Durchführung von Verhältnismässigkeitsprüfungen vor der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften fest, mit denen der Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränkt wird.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Sitzung Ende September in erster Lesung behandeln.