Anpassung des Berufsbildungsgesetzes

Die Regierung genehmigte an ihrer Sitzung vom Dienstag, 30. August 2022 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Abänderung des Berufsbildungsgesetzes.

Die Erfüllung der Aufgaben des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung erfordert eine gewisse Verarbeitungstätigkeit von personenbezogenen Daten. Aus diesem Grunde wurden auf Gesetzesebene die entsprechenden Grundlagen geschaffen.

Im Rahmen dieser Gesetzesrevision soll zudem die Aufhebung der bislang vorgesehenen Altersbegrenzung für die Inanspruchnahme der staatlichen Laufbahnberatung erfolgen. Auch werden die fachlichen Anforderungen an den Berufsbildner sowie die Gebühren und Kosten aktualisiert.