Postulatsbeantwortung betreffend spezialisierte Palliative Care in Liechtenstein

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. Juli 2022 die Beantwortung des Postulats für spezialisierte Palliative Care in Liechtenstein verabschiedet. Mit diesem im Juni 2021 eingereichten Postulat wurde die Regierung eingeladen zu prüfen, wie in Liechtenstein unheilbar kranken Menschen aller Altersgruppen für ihre letzte Lebensphase spezialisierte Palliative Care zur Verfügung gestellt werden kann.

In der Postulatsbeantwortung wird gestützt auf eine Stellungnahme des Palliativ-Netzes Liechtenstein erläutert, dass die meisten palliativen Patientinnen und Patienten im Inland von den bestehenden Institutionen betreut und gepflegt werden. Dies umfasst beispielsweise das Landesspital, Pflegeheime, Familienhilfen und Arztpraxen. Einige palliative Patientinnen und Patienten sind hingegen auf eine spezialisierte Palliative Care ausländischer Institutionen, wie dem Kantonsspital Graubünden, dem Palliativen Brückendienst Rheintal Werdenberg Sarganserland und Hospizen in der Schweiz und in Österreich angewiesen.

Die Postulanten schlagen insbesondere ein spezialisiertes Angebot im Landesspital vor. Berechnungen der Regierung zeigen aber auf, dass ein landeseigenes Angebot der spezialisierten Palliativpflege voraussichtlich sehr hohe Vorhaltekosten verursachen würde. Überdies könnte Sterbenden und ihrem Umfeld angesichts der niedrigen Fallzahlen nicht die Betreuungsqualität geboten werden, die für Menschen in dieser anspruchsvollen Situation gewährleistet werden muss.

Wenig bekannt ist bislang, dass die Kosten für einen Aufenthalt in einem ausländischen Hospiz – soweit sie nicht von der Krankenversicherung getragen werden – grundsätzlich zur Gänze vom Amt für Soziale Dienste (ASD) übernommen werden, wenn dies im Voraus beantragt wird. Das vorliegende Postulat wird von der Regierung als Anstoss genommen, diese Möglichkeit bekannter zu machen. So kann der Staat einen Beitrag dazu leisten, dass finanzielle Sorgen die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen nicht zusätzlich belasten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Menschen unabhängig von ihrer Einkommenssituation die notwendigen Leistungen auch im Ausland beanspruchen können, um sich im Sterbeprozess nach ihren Bedürfnissen begleiten zu lassen.

Die Regierung vertritt die Ansicht, dass weiterhin auf ein breites Angebot im In- und Ausland zu setzen ist. Gleichzeitig wird die Regierung die Entwicklungen in der Schweiz verfolgen und gemeinsam mit den relevanten Institutionen im Inland die gebotenen Verbesserungen im Bereich der palliativen Versorgung in die Wege leiten.