Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare im Adoptionsrecht

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. Juli 2022 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des ABGB und des Partnerschaftsgesetzes verabschiedet. Damit kommt die Regierung dem Willen des Landtages nach, gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare im Adoptionsrecht gleichzustellen.

Der Staatsgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Mai 2021 entschieden, dass die Unzulässigkeit der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare gegen Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst. Aufgrund dessen hob der Staatsgerichtshof Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes – kundgemacht am 13. Juli 2021 – als EMRK- und verfassungswidrig auf. Die Rechtswirksamkeit dieser Entscheidung wurde um ein Jahr nach Kundmachung aufgeschoben.

Die Regierung hat in Folge dieser Entscheidung des Staatsgerichtshofes eine Vorlage zur Einführung der Stiefkindadoption für eingetragene Partner/innen und Lebensgefährt/innen ausgearbeitet. Im Zuge der 2. Lesung der Vorlage im Landtag im Mai 2022 wurde zwar der neu geschaffenen Bestimmung im Partnerschaftsgesetz zur Stiefkindadoption eingetragener Partner/innen zugestimmt. Die Abänderung in Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes, wonach die gemeinsame Adoption und Fortpflanzungsmedizin für eingetragene Partner/innen weiterhin ausgeschlossen sein sollte, wurde jedoch abgelehnt.

Aufgrund dessen wird Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes im Juli 2022 ersatzlos entfallen und damit das Verbot der gemeinsamen Adoption und der Fortpflanzungsmedizin im Partnerschaftsgesetz aufgehoben. Damit steht das Partnerschaftsgesetz jedoch im Widerspruch zum ABGB, das die gemeinsame Adoption nur Ehegatten ermöglicht.

Da die vom Landtag intendierte Gleichstellung im Adoptionsrecht somit nicht gesetzlich verankert ist, ergibt sich ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Diesem wird mit der gegenständlichen Vorlage nachgekommen und somit Rechtssicherheit geschaffen. Das ABGB wird im Rahmen dieser Vorlage dahingehend angepasst, dass im Adoptionsrecht eine völlige Gleichstellung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren erreicht wird.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. September 2022.