Tarifverträge mit Kliniken Hirslanden-Gruppe und Valens

Kinik Hirslanden Zürich

Vaduz (ots) – Auf Antrag des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes hat die Regierung an ihrer Sitzung vom Dienstag, 17. Mai 2022 die Tarifverträge mit der Klinik Hirslanden sowie mit den Kliniken Valens genehmigt. Kernpunkte der neuen Vereinbarungen sind der Einbezug von ambulant vor stationär bzw. der neue Fallpauschalentarif ST Reha.

Die Einführung der Regelung „ambulant vor stationär“ erforderte eine Anpassung der entsprechenden Tarifverträge mit den zwei Hirslanden Kliniken in Zürich und Stephanshorn, da die bisherigen Tarifverträge ihren Fokus auf dem stationären Bereich hatten.

Die Tarifvereinbarung mit den Kliniken Valens löst die Tarifvereinbarungen mit den Standorten Gais, Walzenhausen, Walenstadtberg und Valens ab, da diese Standorte nun neu unter dem Dach der Kliniken Valens arbeiten. Die Einführung des Fallpauschalentarifs ST Reha in der Schweiz mit 1. Januar 2022 ist ebenfalls ein Grund für den neuen Tarifvertrag.

Die neuen Tarifvereinbarungen regeln ausserdem die Bereiche Kosten- und Leistungstransparenz sowie die Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung.