Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Luftfahrtgesetzes verabschiedet

Die Regierung hat am 27. April 2022 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Totalrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG) verabschiedet.

Hintergrund dieser Abänderung sind einerseits die gemäss EWR-Abkommen anwendbaren EWR-Rechtsvorschriften im Bereich der Zivilluftfahrt, die sich seit Inkrafttreten des LFG massgeblich verändert haben. Andererseits sind Reorganisationsmassnahmen beim Amt für Volkswirtschaft, dem Amt für Zollwesen sowie dem Amt für Hochbau und Raumplanung, vormaliges Amt für Bau und Infrastruktur, zu berücksichtigen, welche bislang nicht im LFG abgebildet sind.

Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Totalrevision ist die Zusammenarbeit Liechtensteins mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt der Schweiz. Dieses übernimmt für Liechtenstein basierend auf dem Notenaustausch zwischen der Schweiz und Liechtenstein vom 27. Januar 2003 betreffend die Zusammenarbeit der schweizerischen und liechtensteinischen Behörden im Bereich der Zivilluftfahrt als zuständige Luftfahrtbehörde die Aufsicht über den liechtensteinischen Luftraum, ohne dass dies bislang im LFG geregelt ist. Mit der gegenständlichen Totalrevision des LFG wird diese Zuständigkeit nun auch im Gesetz nachvollzogen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 22. Juli 2022.