Ukraine: Über 100 Schutzentscheide gefällt

Ukraine

Seit der Inkraftsetzung der Ukraine-Schutz-Verordnung konnte das Ausländer- und Passamt (APA) bereits über 100 Personen vorübergehenden Schutz gewähren.

Aufgrund des Krieges in der Ukraine hat die Regierung am 16. März 2022 die vorübergehende Schutzgewährung für die aus der Ukraine geflüchteten Menschen aktiviert. Nach der Registrierung des Schutzgesuchs und der Einreisebefragung beim Ausländer- und Passamt (APA) wird bei jedem Schutzgesuch geprüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Insgesamt stellten bisher 205 Menschen im Zusammenhang mit dem Krieg ein Schutzgesuch beim Ausländer- und Passamt (APA). Per 11. April halten sich 183 Schutzbedürftige in Liechtenstein auf, 22 sind in andere Länder weitergereist. Von diesen 183 Schutzbedürftigen konnte das APA bereits 108 Personen den Schutzstatus zuerkennen und die entsprechenden Ausweise persönlich aushändigen. Bislang musste keinem Schutzbedürftigen der Schutzstatus verweigert werden. Die Schutzbedürftigen erhalten den Entscheid gleichzeitig in ihre Muttersprache übersetzt. Trotz des verkürzten Verfahrens bleibt immer eine Einzelfallprüfung nach Durchführung einer Einreisebefragung vor Ort beim APA notwendig. Weitere Entscheide folgen noch vor dem Osterwochenende.