Staatsbeitrag zur Fortführung des FL Urkundenbuchs

Die Regierung hat am Dienstag, 5. April 2022 den Bericht und Antrag über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs in den Jahren 2023 bis 2028 (LUB III) verabschiedet.

Die erste Finanzierung der Urkundenedition mit Landesmitteln geht zurück ins Jahr 1934. Damals hatte der Landtagsabgeordnete Wilhelm Beck erfolgreich im Landtag für Geldmittel für eine solche Edition geworben. In der Folge wurde die Bearbeitung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs über viele Jahre stets durch staatliche Beiträge gefördert. Der letzte Staatsbeitrag wurde im Jahre 2015 bewilligt und ermöglicht eine Weiterführung der Arbeiten bis Ende 2022. Damit können auf Ende dieses Jahres die Arbeiten am zweiten, die Herrschaftszeit der Freiherren von Brandis (1417-1510) umfassenden Teil des Liechtensteinischen Urkundenbuchs abgeschlossen werden. Für die Fortführung der Quellenedition für die Herrschaftszeit der Grafen von Sulz (1510-1613) beantragt die Regierung nun beim Landtag einen jährlichen Staatsbeitrag von CHF 130’000 für weitere sechs Jahre. Insgesamt ergibt sich für diesen Zeitraum eine staatliche Zuwendung in der Höhe von CHF 780’000.

Bedeutende Archivquelle

Bei der Erarbeitung des LUB III ist gesamthaft von einer Projektdauer von zwölf Jahren auszugehen. Vorgesehen ist somit ein endgültiger Abschluss des Projekts im Jahr 2034 mit der Edition der Quellenbestände aus der Herrschaftszeit der Grafen von Hohenems (1613 bis 1699/1712), genau zum hundertjährigen Jubiläum des Unterfanges eines Liechtensteinischen Urkundenbuchs. Es war und bleibt Aufgabe und Ziel, mit den vom Landtag zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln die Edition der für die Geschichte Liechtensteins bedeutendsten Quellen voranzutreiben und sie der Forschung sowie der interessierten Öffentlichkeit mittels einer laufend aktualisierten Internet-Publikation zur Verfügung zu stellen.