Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung die Stellungnahme betreffend den Antrag der Swissgrid AG auf Verlängerung der Überleitungsrechte (Enteignungsantrag) in Zusammenhang mit der Höchstspannungsleitung Balzers verabschiedet und die Unterlagen zur Durchführung des Verfahrens und zur Entscheidung an den Landtag übermittelt.
In ihrer Stellungnahme kommt die Regierung zum Schluss, dass die 220-kV-Übertragungsleitung für die sichere Stromversorgung in der Ostschweiz und im Fürstentum Liechtenstein zentral ist. Vor diesem Hintergrund und mangels kurzfristig realisierbarer Alternativen besteht nach Auffassung der Regierung aus versorgungstechnischen und energiewirtschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Betriebs der bestehenden Höchstspannungsleitung. Im Sinne einer langfristigen Sicherstellung der Stromversorgung hat das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt mit der Schweiz Gespräche über eine staatsvertragliche Einbindung Liechtensteins in die Regelzone Schweiz aufgenommen. Im Rahmen dieser Gespräche soll auch die zukünftige Leitungsführung der Höchstspannungsleitung geklärt werden.
Das Verfahren betreffend den Enteignungsantrag der Swissgrid AG richtet sich nach dem Expropriationsgesetz. Demnach hat der Landtag aufgrund einer Vorlage der Regierung im Einzelfall über die Notwendigkeit einer Enteignung zu entscheiden. Die Entscheidung, wann die Vorlage behandelt wird, liegt beim Landtag.
Die Stellungnahme ist auf der Homepage der Regierung im Downloadbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Justiz sowie des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt abrufbar.