Krieg in der Ukraine: Liechtenstein weitet Personenliste aus

Die Regierung hat am Montag, 11. April 2022, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurden die von der EU am 8. April beschlossenen restriktiven Massnahmen gegenüber zusätzlichen 216 Personen und 18 Organisationen autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.

Bei den neu gelisteten Personen handelt es sich um Mitglieder von Legislativ- und Regierungsorganen der von Separatisten kontrollierten sogenannten „Volksrepublik Donezk“ und sogenannten „Volksrepublik Luhansk“, sowie um Personen, die der russischen Regierung wirtschaftlich oder politisch nahestehen. Die Finanz- und Reiserestriktionen richten sich unter anderem gegen enge Familienmitglieder des russischen Präsidenten Vladimir Putin. Bei den von den Sanktionen neu betroffenen Organisationen handelt es sich um Unternehmen aus den Bereichen Rüstung, Luftfahrt, Schiff- und Maschinenbau. Mit der heute verabschiedeten Anpassung hat Liechtenstein diese Sanktionen autonom nachvollzogen.

Am gleichen Tag hat die EU zudem zusätzliche Finanz-, Waren- und Handelssanktionen beschlossen. Die Umsetzung der Finanzsanktionen soll zeitnah erfolgen. Aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz kann Liechtenstein Waren- und Handelssanktionen erst nachvollziehen, nachdem diese von der Schweiz übernommen wurden.

Mit dem Nachvollzug der Sanktionen wird bekräftigt, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.