Kleinfussballfeld im Schellenberg wieder offen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23. März 2022 beschlossen, dass alle Personen für die Nutzung vom Kleinfussballfeld bei der Sport- und Freizeitanlage in Schellenberg eine Bewilligung benötigen. Aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen aus der Bevölkerung ist der Gemeinderat noch einmal über die Bücher gegangen und hat neu folgende Regeln für die Nutzung vom Kleinfussballfeld beschlossen:

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre benötigen bis 18 Uhr keine Bewilligung für die Nutzung vom Kleinfussballfeld. Ab 18 Uhr brauchen Gruppen eine Bewilligung für die Nutzung vom Kleinfussballfeld.

Der Gemeinderat möchte mit der Korrektur seines Entscheides die Grundidee vom Kleinfussballfeld fördern – nämlich dass auf dem Kleinfussballfeld spontane Treffen von Kindern und Jugendlichen möglich sind, um gemeinsam Sport zu treiben.

Diese Regeln sind ab sofort gültig.