Abänderung des Partnerschaftsgesetzes und des ABGB

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. April 2022 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes und des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Mit dieser Vorlage wird in Umsetzung eines Urteiles des Staatsgerichtshofes die Stiefkindadoption für eingetragene Partner/innen und Lebensgefährt/innen rechtlich verankert.

Im Rahmen der ersten Lesung im Landtag, welche am 11. März 2022 stattgefunden hat, wurden diverse Fragen gestellt, welche mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet werden. Diese bezogen sich insbesondere auf die von einigen Abgeordneten gewünschte Aufhebung des Art. 25 des Partnerschaftsgesetzes, welcher eingetragene Partner bzw. Partnerinnen von der gemeinsamen Adoption und fortpflanzungsmedizinischen Verfahren ausnimmt, sowie den aktuellen Stand der Arbeiten im Fortpflanzungsmedizingesetz.

Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich im Mai in zweiter und abschliessender Lesung behandeln.