Kleine Anfragen an Regierungsrat Manuel Frick

Regierungsrat Manuel Frick

Kleine Anfrage des Abg. Wohlwend Mario zum Thema: AHV-Rentenerhöhung aufgrund der Inflation

Abgeordneter Mario Wohlwend

In Medienberichten der letzten Woche wurde der Landesindex der Konsumentenpreise in der Schweiz mit 103 Punkten ausgewiesen. Als Basis dient der Dezember 2020. Das liechtensteinische AHV-Gesetz legt fest, wann die AHV-Renten erhöht werden müssen. Die Mindestrente in der AHV gemäss Art. 68 Abs. 3bis gilt bei einer Preisentwicklung bis zu einem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 103,4 Punkten als ausgeglichen. Als Basis dient der Dezember 2015, welcher mit 100 Punkten gleichgesetzt wird. Aktuell liegt der Wert gemäss meiner Auslegung bei 103,8 Punkten. Der Durchschnittswert läge somit in den ersten drei Monaten im Jahre 2022 mit 103,23 Punkten nur minim unter dem «magischen» Wert. Als Vergleichswert dient der Durchschnitt der Monate Januar bis Juni 2022.

Die Inflation galoppiert international und hierzulande ist sie zumindest im Trab unterwegs. Deshalb ist eine allfällige Erhöhung im Jahre 2023 nur ein kleiner Trost. Vielversprechender ist die von der Regierung in Aussicht gestellte Altersstrategie, welche umfassend angelegt wird. Unter anderem soll sie Fragen der finanziellen Mindestversorgung sowie der angemessenen Vorsorge durch nachhaltig finanzierte Sozialversicherungen aufgreifen.

Wie realistisch schätzt die Regierung die Situation ein, dass die seit 2011 unveränderte Mindestrente von CHF 1’160 auf CHF 1’195 Schweizer Franken erhöht wird?
Manuel Frick: Diesbezüglich kann vorab auf die Antwort 4 der Interpellationsbeantwortung betreffend die Finanzierung der AHV unter Berücksichtigung der Ermöglichung einer Rentenanpassung, Bericht und Antrag Nr. 91/2021 verwiesen werden. Die Regierung müsste die Renten spätestens dann anpassen, wenn der Indexwert von 106.5 Punkten überschritten ist. Massgebend ist dabei gemäss Art. 77 AHVG das arithmetische Mittel von Januar bis Juni, die Anpassung erfolgt dann zwingend auf den folgenden 1. Januar. Die Regierung müsste gemäss Art. 77bis AHVG allerdings dann auf eine Rentenerhöhung verzichten, wenn die Reserven der AHV in diesem Zeitpunkt bereits geringer wären als das Fünffache einer Jahresausgabe. Somit kann die Frage einer allfälligen zwingenden Rentenerhöhung erst nach Vorliegen des arithmetischen Mittels des Konsumentenpreisindexes von Januar bis Juni 2022 beantwortet werden.

Die Regierung hat diesen Dienstag die Postulatsbeantwortung der VU betreffend mögliche Massnahmen zur langfristigen Sicherung der AHV verabschiedet, bis wann werden unsere Forderungen im Rahmen der Erstellung einer Altersstrategie erneut geprüft?
Manuel Frick: Der Prozess zur Ausarbeitung einer Altersstrategie soll im Frühling 2022 offiziell initiiert werden. Ein Abschluss der Altersstrategie ist Ende 2023 geplant.


 

Kleine Anfrage der Abg. Bühler-Nigsch Dagmar zum Thema: Dem Pflegeengpass und Fachkräftemangel entgegenwirken

Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch

Durch die Annahme der Pflegeinitiative in der Schweiz ist das Thema auch bei uns aktueller denn je. Der Bund spricht grosse finanzielle Mittel und die Ausbildungsoffensive soll rasch starten. Liechtenstein ist im Pflegebereich auch auf viele Zupendler angewiesen. Es ist deshalb umso wichtiger, frühzeitig kompetentes Fachpersonal auszubilden und die Rahmenbedingungen zu verbessern. Aufgrund der unregelmässigen Arbeitszeiten und Wochenendeinsätzen ist auch die ausserhäusliche Kinderbetreuung zu berücksichtigen. Die Ausbildung von Pflegekräften ist attraktiv und die Lehrgänge sind sehr zukunftsorientiert ausgerichtet, erfordern aber finanzielle Mittel.

Im Podcast der Stiftung Zukunft.li wie auch Medienbeiträgen war kürzlich zu entnehmen, dass Personen mit Tertiärausbildung und/oder HF-Abschluss besonders gefragt sind. Diese Ausbildungen sind mit hohen Kosten verbunden und während der Ausbildung ist der Lohn sehr tief, was es schwierig macht, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Je nach finanziellen Verpflichtungen hindert dies viele daran, diesen Weg in Angriff zu nehmen oder es führt zu Abbrüchen während der Ausbildung.

Welche Bestrebungen sind im Gange, um dem Pflegeengpass und Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Pflegeberufe so attraktiv wie möglich zu gestalten?
Manuel Frick: Die ambulanten und stationären Dienstleister in der Pflege und Betreuung in Liechtenstein gelten im regionalen Kontext als attraktive Arbeitgeber. Ein Austausch des Ministeriums für Gesellschaft und Kultur mit dem Landesspital, der Liechtensteinische Alters- und Krankenpflege (LAK), der Lebenshilfe Balzers sowie der Familienhilfe hat gezeigt, dass die Situation bezüglich Rekrutierung aktuell positiv beurteilt wird. Eine Fortsetzung dieses Austausches ist geplant, um laufend eine Übersicht über die Situation im Pflegebereich zu haben und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen.

Ist geplant, die HF-Ausbildung im Pflegebereich finanziell zu unterstützen, um junge Leute oder auch Wiedereinsteiger/-innen dafür zu gewinnen?
Manuel Frick: Im erwähnten Austausch wurden die Schwierigkeiten in Zusammenhang mit einer HF-Ausbildung besprochen. Das Ministerium prüft, ob und in welcher Form diesbezüglich eine Besserstellung erreicht werden kann.

Welche Verbesserungen für die ausserhäusliche Kinderbetreuung sind vorgesehen aufgrund von unregelmässigen Arbeitszeiten und Wochenendarbeitszeiten in Pflegeberufen?
Manuel Frick: Diese Themenstellung wurde im Austausch nicht vorgebracht und es sind in diesem Bereich aktuell keine Massnahmen geplant.

Ist eine Ausbildungsoffensive auch in Liechtenstein denkbar und wenn ja, in welcher Form?
Manuel Frick: Die in der Antwort auf Frage 1 genannten Institutionen sind im Ausbildungsbereich schon heute sehr aktiv. Eine Ausbildungsoffensive ist grundsätzlich denkbar, aktuell aber nicht geplant.

Was für Auswirkungen hat die Annahme der Pflegeinitiative in der Schweiz auf Liechtenstein?
Manuel Frick: Mögliche zukünftige Auswirkungen werden laufend verfolgt und ein allfälliger Handlungsbedarf geprüft.


Kleine Anfrage des Abg. Elkuch Herbert zum Thema: Versicherungsunterstellung von Grenzgängern im Homeoffice

Herbert Elkuch

Nach Ausbruch der COVID-Pandemie wurde zwischen verschiedenen Ländern vereinbart, dass sich die Versicherungsunterstellung aufgrund der COVID-19-Einschränkungen nicht ändern soll, wenn Personen mehr als 25% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen. Betroffen von dieser Regelung waren und sind insbesondere Grenzgänger im Homeoffice. Zwischen Liechtenstein und den Nachbarländern Österreich und Schweiz wurde die flexible Anwendung der Versicherungsunterstellungsregeln bis zum 30. Juni 2022 vereinbart. Ab dem 1. Juli 2022 sollen die üblichen Regeln in Bezug auf die Versicherungsunterstellung wieder ohne Einschränkung gelten.

Die COVID-Krise hat nichtdestotrotz dazu geführt, dass sich die Einstellung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Ausübung von Arbeit im Homeoffice grundlegend geändert hat. Es hat sich gezeigt, dass sich viele Arbeiten unserer Dienstleistungsgesellschaft von zu Hause aus ausüben lassen. Frauen mit Kindern können sich dadurch die Arbeit besser einteilen, können neben der Familie eher einer Berufstätigkeit nachgehen und der Individualverkehr auf den Strassen wird weniger. Auch ist ein Arbeitgeber attraktiver, wenn er die Möglichkeit offeriert, dass die Arbeitnehmer einen Teil der Arbeit von zu Hause aus ausüben können.

Welche Konsequenzen hat es für einen liechtensteinischen Arbeitgeber, wenn ein österreichischer oder schweizerischer Grenzgänger nach den üblichen Regeln der Versicherungsunterstellung bis und mit 25% oder mehr als 25% seiner Arbeitszeit im Homeoffice leistet? Welche Versicherungsleistungen müsste er für den Grenzgänger in Österreich oder in der Schweiz erbringen? Dazu vielleicht je ein Beispiel.
Manuel Frick: Vorab ist darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine komplexe Materie handelt, die im Rahmen einer kleinen Anfrage nicht umfassend und abschliessend dargelegt werden kann. Somit stellen die folgenden Ausführungen bzw. Antworten lediglich eine stark vereinfachte Übersicht dar. Massgeblich ist hierbei insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, die in den EWR-Rechtsbestand übernommen und auch in die Vaduzer Konvention aufgenommen wurde. In Liechtenstein sind von der sozialen Sicherheit insbesondere die AHV, IV, FAK, die Arbeitslosenversicherung, die obligatorische betriebliche Personalvorsorge bzw. 2. Säule, die Krankenversicherung und die Unfallversicherung umfasst. Der erste Grundsatz der EU-Verordnung lautet, dass Versicherte in allen Zweigen der Sozialversicherung den Rechtsvorschriften nur eines einzigen Staates unterliegen. Zudem gilt grundsätzlich das sogenannte Erwerbsortsprinzip, das heisst die Erwerbstätigen sind sozialversicherungsrechtlich grundsätzlich dem Staat unterstellt, in dem sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Wenn eine Person, die für einen Arbeitgeber sowohl im Wohnsitzstaat wie auch in einem anderen Mitgliedstaat arbeitet und deren Erwerbstätigkeit im Wohnsitzstaat mindestens 25 % der Arbeitszeit und/oder des Arbeitsentgelts beträgt, ist sie gemäss EU-Verordnung für sämtliches Einkommen im Wohnsitzstaat unterstellt. Verbringt jemand mehr als 25 % seiner Arbeitszeit im Homeoffice, wechselt somit der Unterstellungsort. Aufgrund von Sonderregelungen mit der Schweiz und mit Österreich ist die obligatorische Krankenpflegeversicherung aber nicht von den Unterstellungsregeln der EU-Verordnung tangiert, obwohl diese auch zu den Sozialversicherungen zählt.

Hat Liechtenstein die Möglichkeit, die Versicherungsunterstellungsregeln mit den Nachbarländern Schweiz und Österreich bilateral individuell festzulegen oder längerfristig zu suspendieren, damit einheimische Arbeitgeber Grenzgänger, die 25% der Arbeitszeit im Homeoffice leisten wollen, nicht im Ausland versichern müssen?
Manuel Frick: Für eine bilaterale Sonderregelungen bräuchte es das Einverständnis der involvierten Staaten. Dies erscheint derzeit nicht realistisch. Eine Erhöhung der 25%-Regel auf 40 % wird derzeit von den EU-Staaten diskutiert.

Gibt es auch mögliche steuerliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer 20%, 33% oder mehr als 50% im Homeoffice im Ausland verbringt?
Manuel Frick: Ja, das hätte auch steuerliche Konsequenzen.

Der tatsächliche Arbeitsort ist für die Beurteilung der so genannten Grenzgänger-Eigenschaft entscheidend. Die 33% wären wahrscheinlich ein strittiger Fall, aber bei 20% Homeoffice geht man jedenfalls weiterhin noch von einem Grenzgänger aus. Wäre nun der Homeoffice-Anteil 50% oder höher, so liegt keine Grenzgänger-Eigenschaft mehr vor. Liechtenstein dürfte dann nur jene Tage besteuern, an denen die Tätigkeit tatsächlich physisch in Liechtenstein ausgeübt würde.

Wie sich das auf die Steuereinnahmen auswirken würde, ist nur sehr schwer abzuschätzen. Auch die Arbeitgeber wären betroffen: Durch vermehrtes Homeoffice der Arbeitnehmer laufen die liechtensteinischen Arbeitgeber Gefahr, dass im Ausland durch die Homeoffice-Tätigkeit eine Betriebsstätte des Unternehmens begründet wird. Die liechtensteinischen Unternehmen wären dann im Ausland mit den jeweiligen Betriebsstätten steuerpflichtig.

Welche möglichen Konsequenzen könnte es haben, wenn leitende Personen (Geschäftsführer oder Verwaltungsräte einer Firma) einen Teil oder sogar mehr als 50% der Arbeitszeit für die einheimische Firma aus dem Ausland leisten?
Manuel Frick: Wenn Grenzgänger mit sehr hohen Löhnen nicht mehr in Liechtenstein, sondern im Wohnortstaat versichert wären, wäre dies nachteilig für unsere Sozialwerke, da es sich hierbei um so genannte gute Risiken handelt. Bei der Besteuerung der Geschäftsführer gilt grundsätzlich das gleiche, wie bei Frage 3 zu den Arbeitnehmenden ausgeführt, weshalb auf diese Antwort verwiesen werden kann. Bei Verwaltungsräten ist der Arbeitsort hingegen grundsätzlich keine Voraussetzung für die Besteuerung. Hier wird auf den Ort der Ansässigkeit des Rechtsträgers abgestellt, der das Verwaltungsrats-Honorar zahlt.

Zu beachten ist sowohl bei Geschäftsführern als auch bei Verwaltungsräten jedoch, dass ein liechtensteinischer Rechtsträger, zum Beispiel eine Aktiengesellschaft, im Ausland unbeschränkt ertragssteuerpflichtig werden kann, wenn im Ausland durch den Geschäftsführer oder durch das Verwaltungsratsmitglied ein Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung begründet wird. Hier liegt dann nicht nur eine Betriebsstätte im Ausland vor, sondern der ganze Rechtsträger gilt dann steuerlich als im Ausland ansässig und damit primär auch im Ausland steuerpflichtig.

Was muss weiter beachtet werden, wenn Grenzgänger nach dem 30. Juni 2022 weiterhin über 25% im Homeoffice arbeiten?
Manuel Frick: Die durch die Corona-Pandemie bedingte Ausnahme für Grenzgänger im Homeoffice wurde bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Ab dem 1. Juli 2022 gelten wieder die Regeln, die in den obigen Antworten dargelegt wurden.


Kleine Anfrage des Abg. Frick Peter zum Thema: Tierschutzbeauftragter

Abgeordneter Peter Frick

Wie bereits mein Kollege der Abg. Hubert Büchel in einer Tageszeitung kundtun durfte, bin ich und andere mit der Beantwortung des Postulates betreffend die Stärkung des Tierschutzes in Liechtenstein nicht wirklich zufrieden aber davon mehr dann unter Traktandum 10. Um zu den gewünschten Informationen zu kommen nütze ich nun die Möglichkeit der Kleinen Anfrage.

Wie steht es derzeit mit dem Tierschutzbeauftragten? Ist diese Stelle ausgeschrieben und wo?
Manuel Frick: Die Regierung hat die Diskussion zum Postulat betreffend die Stärkung des Tierschutzes in Liechtenstein im Landtag abgewartet. Ein neuer Tierschutzbeauftragter soll nun gesucht und eingesetzt werden.

Gibt es zu dieser Stelle einen Stellenbeschrieb?
Manuel Frick: Die beiden bisherigen Tierschutzbeauftragten wurden auf die gesetzlich festgelegte Aufgabenbeschreibung in der Tierschutzgesetzgebung sowie auf die entsprechenden Erläuterungen in den Gesetzesmaterialien hingewiesen. Im gegenseitigen Austausch wurden mögliche Wirkungsbereiche und das Vorgehen in der Zusammenarbeit mit dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) besprochen.

Gab es in der letzten Zeit vom Tierschutzbeauftragten einen Rechenschaftsbericht und wer sind die Adressaten?Falls nein, weshalb wurde dieser nicht umgesetzt?
Manuel Frick: Zuletzt legte Christoph Büchel zum Abschluss seiner Tätigkeit im Rahmen der Einreichung des Rücktritts im August 2021 einen Rechenschaftsbericht vor. Adressat ist entsprechend der Tierschutzgesetzgebung die Regierung mit Kenntnis des ALKVW.

Die Regierung führt in der Postulatsbeantwortung aus, dass der zukünftige Tierschutzbeauftragte im Bereich Beratung/Öffentlichkeitsarbeit vermehrt tätig werden muss. Naturgemäss wird für so eine Stelle ein Veterinär gesucht. Werden die benötigten juristischen Kenntnisse ebenfalls genügend berücksichtigt?
Manuel Frick: Öffentlichkeitsarbeit ist im Bereich der Anliegen des Tierschutzes eine sehr wichtige, aber nicht die einzige Aufgabe des Tierschutzbeauftragten. Ein Sachverhalt wird auch aus rechtlicher Sicht zu beurteilen sein. Im Sinne des Tierwohls soll aber der fachliche Beitrag zum Tierwohl und dessen Verbesserung gegenüber den juristischen Kenntnissen im Vordergrund stehen. Für weitergehende Informationen kann auf die Postulatsbeantwortung betreffend die Stärkung des Tierschutzes in Liechtenstein und die entsprechende Diskussion in dieser Woche im Landtag verwiesen werden.


Kleine Anfrage des Abg. Kaiser Johannes zum Thema: Chefarzt Orthopädie, der das Landesspital verlassen hat

Abgeordneter Johannes Kaiser

Wie in einer der Landeszeitungen von letzter Woche zu vernehmen war, verlässt der Chefarzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nach knapp vier Jahren das Landesspital. Dabei wird erwähnt, dass das Landesspital einen wichtigen Sympathie- und Leistungsträger verliert. Dieser Aussage kann ich nur beipflichten:

Mit dem Chefarzt Orthopädie verliert das Landesspital sein liechtensteinisches Aushängeschild. Vor allem mit diesem Chefarzt hat sich das Landesspital in den letzten vier Jahren zu einem Vertrauensplatz entwickelt. Das Landesspital wird wieder vermehrt von den Blaulichtorganisationen angefahren, was unter anderem auch der Verdienst dieses Arztes ist und war.

Was sind die wirklichen Gründe, die den Chefarzt bewegten, nach nur vier Jahren das Landesspital zu verlassen?
Manuel Frick: Zu den Gründen, die den Chefarzt Orthopädie zum Abgang bewegten, kann die Regierung keine Auskunft erteilen.

Wie wird dieser Verlust der liechtensteinischen Arztkapazität am Landesspital kompensiert?
Manuel Frick: Das Landesspital hat unter der Leitung des abgehenden Chefarztes in den letzten Jahren ein leistungsfähiges Team aufgebaut. Die nun ausgeschriebene Vakanz wird so rasch wie möglich nachbesetzt. Das Gremium und das Vorgehen sind definiert. Die Rekrutierung läuft.

Ist mit weiteren Kündigungen zu rechnen?
Manuel Frick: Wie jedes grössere Unternehmen muss auch das Landesspital mit einer gewissen Personalfluktuation umgehen. Diese wird aber nicht als überdurchschnittlich betrachtet.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Neubau Landesspital (Teil 2)

Abgeordneter Manfred Kaufmann

Am 9. März 2022 stellte ich im Landtag die Kleine Anfrage zum Neubau des Landesspitals. Der Gesellschaftsminister führte in der Beantwortung dazu aus, dass zu den Zahlen keine Angaben gemacht werden könnten, weil die Kostenschätzung erst Ende März 2022 vorliegen werde.

Um welchen Betrag wird der Neubau den vom Volk genehmigten Verpflichtungskredit voraussichtlich überschreiten?
Manuel Frick: Wie das Ministerium mit Medienmitteilung vom 6. April kommuniziert hat, ist gemäss aktuellem Stand von Mehrkosten in der Höhe von CHF 21.1 Mio. auszugehen.

Wann ist mit einem Ergänzungskredit im Landtag zu rechnen und wie hoch wird dieser ungefähr sein?
Manuel Frick: Reicht ein genehmigter Verpflichtungskredit inklusive der indexierten Baukostenteuerung nicht aus, ist gemäss Art. 13 Abs. 5 Finanzhaushaltsgesetz (FHG) ein Ergänzungskredit zu beantragen. Ein Ergänzungskredit ist in Form eines Finanzbeschlusses einzubringen und unterliegt ab einer Höhe von CHF 500’000 und ohne Dringlichkeitserklärung der Referendumspflicht.

Die Regierung wird nach Vorliegen des Audits voraussichtlich einen Bericht und Antrag zu Handen des Landtags zur Gewährung eines Ergänzungskredits prüfen. Das Audit sowie die allenfalls folgenden Schritte sollen möglichst zeitnah erfolgen und wir werden den Landtag diesbezüglich laufend informieren.

Falls die Kostenschätzung den vom Volk genehmigten Verpflichtungskredit stark überschreitet, müsste folglich bis zur Genehmigung des erneuten Ergänzungskredits ein Baustopp in Betracht gezogen werden?
Manuel Frick: Mit Bekanntwerden der voraussichtlichen Kostenüberschreitung wurden vorerst alle Arbeiten in Zusammenhang mit dem Neubau gestoppt.

Wann wurde der Gesellschaftsminister erstmals von einer allfällig grösseren Abweichung der Kostenschätzung gegenüber dem genehmigten Verpflichtungskredit informiert?
Manuel Frick: Am 23. März 2022.

Was ist der Grund, weshalb für diesen meines Erachtens wichtigen und für das Land sehr bedeutenden Spitalneubau der Stiftungsrat bis heute nicht mit einem Fachmann aus der Baubranche besetzt worden ist?
Manuel Frick: Experten aus dem Baubereich sind im Projektteam vertreten. Zudem ist im Steuerungsausschuss ist durch das ehemalige Amt für Bau und Infrastruktur der fachliche Input gewährleistet.


Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema: Tierquälerei auf Bauernhof

Abgeordneter Manfred Kaufmann

Kürzlich wurde in den Medien über die Tierquälerei auf einem liechtensteinischen Bauernhof berichtet. Insbesondere das milde Strafurteil stiess insbesondere in den Kommentarspalten der sozialen Medien auf grosses Unverständnis. Auch ich kann dieses in meinen Augen viel zu milde ausgefallene Strafurteil nicht wirklich nachvollziehen und es macht mich betroffen.

Weshalb wird dem Verantwortlichen die auferlegte Geldstrafe teils bedingt erlassen, obwohl dieser angeblich bereits in anderen Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstossen hatte? Was waren beim gefällten Urteil die ausschlaggebenden Milderungsgründe für das Gericht?
Manuel Frick: Im Sinne der Gewaltenteilung wird die Regierung die Urteile von Gerichten nicht erklären, begründen oder kommentieren.

Sind seitens des zuständigen Verwaltungsamtes Massnahmen vorgesehen, um zukünftig solche Fälle besser aufdecken und die entsprechenden Schritte frühzeitig einleiten zu können?
Manuel Frick: Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) führt auf Landwirtschaftsbetrieben neben den sogenannten Grundkontrollen auch risikobasierte Zwischen- sowie Nachkontrollen durch. Bei einer Verschlechterung der betrieblichen Situation wird heute schon die Kontrolldichte erhöht. Dabei werden der angetroffenen Situation entsprechend geeignete Massnahmen zur Korrektur oder erforderlichenfalls sogar ein Tierhalteverbot verfügt. Eine betriebliche Verschlechterung kann sich mitunter jedoch relativ schnell ergeben. Hier strebt das ALKVW eine noch engere Zusammenarbeit mit anderen involvierten Stellen an, um von einer Verschlechterung noch früher Kenntnis zu bekommen. Aber auch mit dem aktivsten Überwachungssystem werden nicht alle Fälle von Tierquälerei, welche oft auch im privaten Heimtierbereich stattfinden, verhindert werden können. Daher liegt der Fokus besonders im Bereich der Prophylaxe und Aufklärung zu Tierschutzproblemen.

Wie ist die Kooperation zwischen dem Verwaltungsamt und dem Tieranwalt im Wesentlichen geregelt?
Manuel Frick: Das ALKVW und der Tierschutzbeauftragte arbeiten im Rahmen der in der Tierschutzgesetzgebung vorgegebenen Aufgabenzuteilung zusammen. Der Tierschutzbeauftragte erhält Informationen zu eingereichten Strafanzeigen und kann Einsicht in Verwaltungsakten nehmen. Die Zusammenarbeit mit dem neu einzusetzenden Tierschutzbeauftragten wird sich zukünftig sicher noch enger in Richtung gegenseitiger Ergänzung und Arbeitsteilung bewegen, beispielsweise in der Öffentlichkeitsarbeit. Für weitergehende Informationen kann auf die Postulatsbeantwortung betreffend die Stärkung des Tierschutzes in Liechtenstein und die entsprechende Diskussion in dieser Woche im Landtag verwiesen werden.


Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema: Kostenwachstum in der Krankenpflegeversicherung versus Wirtschaftlichkeitsverfahren gemäss TARMED

Abgeordneter Wendelin Lampert

Gemäss der Pressemitteilung des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes LKV, vom 23. März 2022, sind die Kosten in der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Jahr 2021 gemäss den vorläufigen Zahlen um 2,4% gestiegen und erreichen damit beinahe die Wachstumsrate der letzten zehn Jahre von 2,6%. Damit wurden coronabedingte Leistungsrückstände wieder wett gemacht.

Der Kampf gegen die steigenden Gesundheitskosten muss wieder konsequent angegangen werden. Dies ist eine grosse Herausforderung für die Politik, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, um eine qualitativ hochwertige Versorgung zu bezahlbaren Prämien sicherzustellen.

Auf der einen Seite sind die Kosten im Bereich der Pflegeheime, Laboratorien und stationärer Spitalbehandlung gesunken, während die Kosten im Bereich der Ärzte, Chiropraktik, Apotheken, Physiotherapie, SPITEX-Organisationen, Psychotherapie, medizinischen Massagen und ambulante Spitalbehandlung gestiegen sind.

Bei den Ärzten sind die Kosten deutlich gestiegen und liegen sogar über dem Jahr 2019. Dabei betreffen die Steigerungsraten fast alle Fachgebiete.

Seit der Einführung von TARMED im Jahr 2017 sind Wirtschaftlichkeitsverfahren möglich. Wie viele Wirtschaftlichkeitsverfahren wurden seit dem Jahr 2017 durchgeführt?
Manuel Frick: Seit dem Jahr 2017 hat sich laut Berichterstattung des Liechtensteiner Krankenkassenverbands (LKV) kein gerichtliches Wirtschaftlichkeitsverfahren ergeben. Im Jahr 2021 wurden bei 16 Ärzten genauere Abklärungen vorgenommen.

Welche Beträge konnte der Liechtensteinische Krankenkassenverband LKV seit dem Jahr 2017 im Rahmen dieser Wirtschaftlichkeitsverfahren im Sinne der Prämienzahler zurückfordern?
Manuel Frick: Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Ärztinnen und Ärzten konnten CHF 185’000 einbringlich gemacht werden. Es ist in diesem Zusammenhang aber wichtig zu betonen, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung einen starken präventiven Effekt hat. Die darauf basierende Kosteneinsparung ist weit höher einzuschätzen als die gemachten Rückforderungen bei Ärztinnen und Ärzten.

Wie viele Wirtschaftlichkeitsverfahren sind derzeit pendent?
Manuel Frick: Derzeit wird vom LKV in einem konkreten Fall die Eröffnung eines Schiedsgerichtsverfahrens geprüft. Es ist anzumerken, dass in den letzten Jahren die Grundlagen dafür stark verbessert wurden. Die heutigen Daten, der sogenannte Regressionsindex, lassen eine noch genauere Beurteilung der Wirtschaftlichkeit zu. So werden in die Analyse die Schweregrade der behandelten Patientinnen und Patienten anhand von Medikation, Alter und Geschlecht sowie weitere Faktoren aufgenommen. Das Abstellen des Vergleichs auf die gesamte Ärzteschaft in Liechtenstein und der Schweiz bringt zudem statistisch belastbare Ergebnisse.

Bis wann rechnet der Liechtensteinische Krankenkassenverband LKV mit einem Abschluss dieser pendenten Wirtschaftlichkeitsverfahren gemäss Frage 3?
Manuel Frick: Aufgrund der Komplexität der Verfahren und des möglichen Instanzenzugs ist eine solche Voraussage nicht möglich.

Ein Kostenwachstum von 2,4% ist deutlich über den gesetzten Kostenzielen der Regierung und fordert entsprechendes Einschreiten. Was gedenkt die Regierung gegen das Kostenwachstum in diesem Jahr zu unternehmen?
Manuel Frick: Als Kostenziel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die Gesamtheit der Leistungserbringer war für das Jahr 2021 von der Regierung eine Kostensteigerung von höchstens 2.0 Prozent gegenüber dem Vorjahr festgelegt worden. Mögliche Gegensteuerungsmassnahmen im Zusammenhang mit der Überschreitung des Kostenziels werden vom Ministerium für Gesellschaft und Kultur in enger Zusammenarbeit mit dem LKV derzeit evaluiert.


Kleine Anfrage der Landtagsvizepräsidentin Marxer-Kranz Gunilla zum Thema: Kita-Finanzierung

Landtagsvizepräsidentin Gunilla Marxer-Kranz

«Schlechte Nachricht für berufstätige Eltern: Während drei Wochen im Sommer bietet der Verein Kindertagesstätten Liechtenstein keine Betreuung an.» So beginnt ein Artikel im «Vaterland» von vor zwei Wochen. In der Tat: Solche Streichungen führen Familien an logistische Grenzen. Bereits in den vergangenen Jahren wurden diese Angebote im Sommer gekürzt beziehungsweise gestrichen. Zudem hat der Kita-Verein 2020 ein Minus zu verzeichnen. Dem Artikel ist zu entnehmen, dass der Staat den Verein 2019 mit CHF 2,74 Mio. und 2020 mit CHF 1,95 Mio. subventionierte. Die Eltern berappten 2019 CHF 3,18 Mio. und 2020 CHF 2,85 Mio. Das Regierungsprogramm 2021 bis 2025 offenbart: «Das Angebot von ausserhäuslicher Kinderbetreuung sowie Tagesstrukturen und Mittagstischangeboten werden bedarfsgerecht ausgestaltet.»

Wie steht die Regierung generell zu dieser Problematik von Kita-Schliessungen und Finanzierung des Kita-Vereins?
Manuel Frick: Die Kita-Einrichtungen können im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen selbständig über Betriebsferien entscheiden. Dass Kinderbetreuungseinrichtungen ferienhalber für einige Wochen im Jahr schliessen, wird allerdings kaum überraschen, da im Bereich der ausserhäuslichen Kinderbetreuung die üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf Ferien von Mitarbeitenden gelten. Viele Kita-Mitarbeitende sind selbst Eltern und möchten ihre Ferien dann beziehen, wenn ihre eigenen Kinder Schulferien haben. Auch die Lernenden in den Kitas beziehen ihre Ferien in der Regel in der Zeit, in welcher die Berufsschulen ferienhalber geschlossen sind.

Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Daniel Oehry im März-Landtag ausgeführt, hat die Regierung entschieden, dass für 2021 und 2022 ein Sonderbeitrag in Höhe von 20 Prozent der Subventionen ausgerichtet wird. Es sollen im Weiteren auch die Normkosten per 1. September 2022 zur langfristigen Sicherung der Kita-Einrichtungen erhöht werden.

Im Regierungsprogramm 2021 bis 2025 werden Massnahmen «falls nötig» in Aussicht gestellt. Ist diese Notwendigkeit mittlerweile erkannt beziehungsweise eingetroffen?
Manuel Frick: Im Jahr 2021 wurde eine Evaluierung des Kita-Finanzierungssystems durch das Amt für Soziale Dienste durchgeführt. Auf diesem Wege wurden insbesondere die Normkosten und die Höhe der ausgerichteten Subventionen, die sich aus den definierten Normkosten berechnen, überprüft. Die Evaluation ergab, dass eine Erhöhung der Normkosten und damit der auszurichtenden Subventionen vorgenommen werden soll.

Aus diesem Grund wurde der erwähnte Sonderbeitrag ausgerichtet und es ist wie erwähnt beabsichtigt, die Normkosten ab 1. September 2022 zu erhöhen.

Wo sieht die Regierung die Hebel, um an der offenbar unbefriedigenden Situation etwas zu verbessern?
Manuel Frick: Wie erwähnt wurden Sonderbeiträge ausgerichtet und die Normkosten sollen erhöht werden.

Soll nach Meinung der Regierung der Staat grosszügiger finanzieren oder sollen die Eltern mehr beisteuern müssen, damit der Kita-Verein nicht dauerhaft in den roten Zahlen ist?
Manuel Frick: Die bisherigen Erfahrungen und Auswertungen der Aufwendungen haben gezeigt, dass die Normkosten die effektiven Kosten des Vereins Kindertagesstätten Liechtenstein nicht zur Gänze abdecken. Die Höhe der Subventionierung soll daher angepasst werden. Die Festlegung der Elterntarife liegt im Verantwortungsbereich der Kita-Einrichtung. Werden die Tarife und die Normkosten im gleichen Ausmass angepasst, bliebe der subventionsberechtigte Tarifanteil unverändert. Eine Tariferhöhung würde in diesem Fall durch die höheren Subventionsbeiträge kompensiert.


Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema: Autonomie des neuen Landesspitals

Abgeordneter Thomas Rehak

Gemäss der Website des Neubaus des Landesspitals schreitet das Projekt voran. Weiter heisst es, man habe ein besonderes Augenmerk auf die medizinischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Anforderungen gestellt und es sei dem Planungsteam gelungen, die richtigen Räume in der richtigen Grösse, der richtigen Form am richtigen Ort zu planen. Ein autonom betriebenes Spital benötigt bekannterweise eine Sterilisation, um die gebrauchten Instrumente innert nützlicher Frist für eine Wiederverwendung aufzubereiten.

Wird das neue Landesspital, analog dem bestehenden Spital, eine eigene Sterilisation betreiben?
Manuel Frick: Nein, das ist nicht geplant. Das Betreiben einer Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) erfordert einerseits hohe Fachkompetenz rund um die Uhr mit entsprechend hohen Personalressourcen. Zudem werden teure, ständig zu wartende Spezialgeräte benötigt. Die Spitäler gehen einerseits aus Qualitäts- und Versorgungssicherheits- sowie Kostengründen dazu über, sich zusammenzutun und das Fachgebiet an Spezialisten auszugliedern. Nachdem die Anforderungen und Auflagen an das Betreiben einer eigenen ZSVA-Einheit ständig steigen, hat sich das Landesspital damit befasst, die Outsourcing-Option zusammen mit dem OP-Team abzuklären. Das Landesspital konnte dabei auf sehr positive Erfahrungen aus der Schweiz zurückgreifen. Diese zeigen, dass die geringe Auslastung der Geräte, der teure Unterhalt und die hohen Personalkosten eine Investion künftig nicht rechtfertigen. Die qualitativ hochwertige Versorgungssicherheit wird beim Outsourcing durch die Erhöhung der Anzahl vorhandener Sterilgüter sowie durch Verträge und Qualitätskontrollen gewährleistet.

Welche Investitionskosten verursacht eine Sterilisation im neuen Gebäude des Landesspitals?
Manuel Frick: Genauere Investitionskosten werden im Rahmen der Investitionen in den Positionen SKP 7/8/9 ermittelt. Sie werden jedoch durch den Wegfall der Geräteinvestitionen deutlich geringer ausfallen.

Mit welchen jährlichen Aufwänden müsste gerechnet werden, falls keine betriebsinterne Sterilisation vorgesehen ist?
Manuel Frick: Die Kosten werden von der Anzahl vorgenommener Eingriffe direkt abhängen, da mittels Vertrag entweder fixe oder gestufte Einheitspreise vereinbart werden. Die Betriebskosten hängen also nicht von Geräten, Materialverbrauch und Personalaufwänden ab, sondern gehen direkt einher mit dem Fallaufkommen.

Ist ein autonomer Betrieb ohne hausinterne Sterilisation des neuen Landesspital auch in Katastrophenfällen möglich, wenn ja wie?
Manuel Frick: Ja, wie in allen anderen Bereichen auch. Umlaufzeiten sowie die Einhaltung der Abläufe im Krisenfall werden in einem Service Level Agreement geregelt.

Bestehen weitere Pläne, um derzeit inhouse vorhandene betriebsrelevante Einrichtungen outzusourcen?
Manuel Frick: Nein. Es ist eher vorgesehen, gewisse Leistungsbereiche wie die Speisenaufbereitung oder die Anästhesie wieder einzugliedern.


Kleine Anfrage des Abg. Risch Patrick zum Thema: Landesspitalneubau

Abgeordneter Patrick Risch

Um wie viel darf der vom Volk am 5. September 2019 genehmigte Finanzbeschluss über CHF 65 Mio. für den Neubau des Landesspitals überschritten werden, sodass der Volksentscheid immer noch als gültig betrachtet werden kann im Sinne von Treu und Glauben, was das Volk damals entschieden hat?
Manuel Frick: 
Der Abgeordnete Patrick Risch hat die vorliegende Frage als Zusatzfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Manfred Kaufmanns gestellt. Sie wird nun als separate Kleine Anfrage behandelt und beantwortet. Der Landtag hat mit Bericht und Antrag Nr. 80/2019 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 65.5 Mio. für den Neubau des Landesspitals genehmigt. Weiters hat der Landtag festgehalten, dass die Investitionskosten dem Baukostenindex angepasst werden sollen. In der Volksabstimmung vom 24. November 2019 wurde dem Finanzbeschluss mit 56.2 Prozent Ja-Stimmen-Anteil zugestimmt. Zudem hat der Gemeinderat von Vaduz beschlossen, den Spitalbau mit CHF 7 Mio. aus dem Spitalbaufonds zu unterstützen. Der Gesamtbetrag von CHF 72.5 Mio. entspricht unter Berücksichtigung des Baukostenindex per Oktober 2021 CHF 76.6 Mio. Die Teuerung zwischen Oktober 2021 und dem heutigen Tag wurde noch nicht berücksichtigt.