Kleine Anfragen an Regierungsrätin Dominique Hasler

Regierungsrätin Dominique Hasler

Kleine Anfragen der Abgeordneten Dagmar Bühler-Nigsch zum Thema: Finanzierung und Förderung der Bildungswege

Abgeordnete Dagmar Bühler-Nigsch

Die jungen Menschen in Liechtenstein können einen Beruf über verschiedene Wege erlernen und im Anschluss verschiedene Weiterbildungswege gehen. Zum einen über das duale Bildungssystem mit einer Berufslehre, zum anderen über ein Studium nach dem Besuch des Gymnasiums mit bestandener Matura.

Nehmen wir an, eine junge Frau möchte Informatikerin werden. So kann sie zuerst eine Berufslehre EFZ absolvieren. Danach stehen ihr folgende Weiterbildungsmöglichkeiten im Informatikbereich offen (die Aufzählung ist exemplarisch):

  1. Technikerin Informatik oder Wirtschaftsinformatikerin HF (Höhere Fachschule)
  2. ICT-System- und Netzwerktechnikerin BP (Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis)
  3. Informatikerin Für die Fachhochschule muss vorab die Berufsmatura absolviert werden.

Die junge Frau hat aber auch die Möglichkeit, das Gymnasium zu besuchen und im Anschluss an einer Universität Informatik zu studieren.

Hierzu stellen sich folgende Fragen:

Welche Kosten übernimmt der Staat und welche gehen zulasten der auszubildenden Person bei den Ausbildungsgängen Höhere Fachschule und Berufsprüfung? Im Bereich der Höheren Berufsbildung übernimmt der Staat rund die Hälfte der Kosten bei den Ausbildungsgängen. Grundlage dafür sind die in der Höheren Fachschulvereinbarung jährlich festgelegten Tarife.

Im Bereich der vorbereitenden Kurse für Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen beteiligt sich der Staat mit einer Pauschale in der Höhe von CHF 11.00 pro Kurslektion. Dies entspricht durchschnittlich rund 40 Prozent der Kursgebühren.

Für alle weiteren Kosten, wie beispielsweise Lehrmittel, Studienreisen oder Prüfungsgebühren, haben die Studien- beziehungsweise Lehrgangsteilnehmenden aufzukommen.

Wie hoch ist der Kostenanteil für die junge Frau, wenn sie keinen Arbeitgeber hat, der diese Ausbildung unterstützt? In diesem Fall müsste die junge Frau durchschnittlich rund 60 Prozent der Kursgebühren sowie zusätzlich anfallende Kosten übernehmen (siehe Frage 1). Sie kann allerdings, sofern sie die persönlichen und ausbildungsbezogenen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, staatliche Ausbildungsbeihilfen (z.B. Stipendien) beantragen.

Welche Kosten übernimmt der Staat, wenn die junge Frau an der Uni oder an einer Fachhochschule studiert? Beim Fach Informatik bezahlt Liechtenstein der entsprechenden Fachhochschule CHF 22’100 pro Jahr für ein Vollzeitstudium von 60 ECTS (Credits). Für ein Informatik-Studium an einer kantonalen Universität entrichtet das Land CHF 23’350 pro Studienjahr und Studentin an die Universität. Bei einem Studium an der ETH oder EPFL fallen keine Kosten für das Land Liechtenstein an. Diese Abgeltung der Schulgelder ist in den Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung FHV als auch der Interkantonalen Universitätsvereinbarung IUV geregelt, bei denen Liechtenstein Mitglied ist.

Zudem können staatliche Ausbildungsbeihilfen beantragt werden (siehe Frage 2).

Falls es Unterschiede beim Engagement des Staates in den einzelnen Ausbildungsmöglichkeiten gibt, worin liegt das begründet? Wie aus den Antworten der obigen Fragen hervorgeht, richtet sich die Höhe des Staatsbeitrags nach der einschlägigen Vereinbarung. Die Möglichkeit resp. Höhe von staatlichen Ausbildungsbeihilfen hängt von der möglichen Eigenleistung (Miteinbezug des Vermögens, Einkommens und der Familiensituation) der Antragstellerin ab.

Wird die finanzielle Unterstützung für berufsbegleitende Weiterbildung und berufliche Umschulung künftig ausgebaut, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken? Zur Stärkung der Höheren Berufsbildung hat die Regierung analog zur Schweiz die durchschnittliche Förderung für vorbereitende Kurse im Bereich der Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen ab dem Jahr 2019 von 28 auf rund 40 Prozent erhöht. Derzeit ist keine weitere substantielle Erhöhung dieser Förderungen geplant. Liechtenstein orientiert sich dabei im Rahmen der gemeinsam getroffenen Vereinbarungen an der Schweiz. Im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung ist zudem auf die möglichen finanziellen Unterstützungsbeiträge der Arbeitgeber hinzuweisen.