Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen in der Ukraine

Ukraine

Die Staatsanwaltschaft hat die Landespolizei mit Ermittlungen gegen unbekannte Täter wegen möglicher Straftaten nach dem 25. Abschnitt des StGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen) beauftragt.

Ziel der Ermittlungen ist vorerst, bei den im Land aufgenommenen Flüchtlingen allfällige Beweise zu sichern, dies auch im Hinblick auf eine mögliche zukünftige Kooperation mit internationalen Gerichten. Die Landespolizei hat eine «Sonderkommission Ukraine» eingerichtet.

In einem Schreiben, das in die ukrainische Sprache übersetzt und an die Flüchtlinge abgegeben wird, werden diese aufgefordert, sich an die Landespolizei zu wenden, wenn sie über Informationen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine verfügen. Die inländische Zuständigkeit stützt sich auf§ 64 Abs 1 Ziff 4c des StGB.