DU will Volksabstimmung zu Spitalneubau vor Staatsgerichtshof anfechten

Du-Parteivorsitzender Pio Schurti sowie die Du-Vorstandsmitglieder Jack Quaderer und Peter Wachter wollen die Volksabstimmung zum Spitalneubau im November 2019 vor dem Staatsgerichtshof anfechten.

Antrag an den Staatsgerichtshof, die Volksabstimmung zum Neubau des Landesspitals für nichtig zu erklären

 

du – die Unabhängigen haben beim Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein eine Beschwerde eingereicht und den Antrag gestellt, die Volksabstimmung vom 24. November 2019 über den Verpflichtungskredit für den Neubau eines Landesspitals und der Umwidmung des betreffenden Grundstücks für nichtig zu erklären.

Vor einer Woche erfuhren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Liechtensteins, dass für das Neubauprojekt, das in der Volksabstimmung im November 2019 genehmigt wurde, Mehrkosten von über 20 Mio. Franken zu erwarten sind. Damit würden die Kosten für den Neubau eines Landesspitals auf dem sogenannten Wille-Areal bei der Rheinbrücke in Vaduz um mehr als 30% höher zu stehen kommen. So eine Fehlermarge kann es nicht geben. Es ist davon auszugehen, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im November 2019 nur aufgrund ungenauer und unvollständiger Kostenberechnungen dem Verpflichtungskredit über 65.5 Mio. Franken für den Neubau eines Landesspitals zugestimmt haben.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wurden vom ungenauen und unvollständigen Kostenvoranschlag und den übrigen vagen Projektdaten irregeführt. Es war nicht möglich, eine Entscheidung aufgrund objektiv abgesicherter Zahlen und Daten zu treffen. Deshalb ist die Volksabstimmung vom November 2019 für nichtig zu erklären. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben das Recht, über Vorlagen abzustimmen, die auf zuverlässigen und präzisen Kostenberechnungen beruhen.

Mit der Abstimmungsvorlage vom Herbst 2019 hat die Regierung der Direkten Demokratie in Liechtenstein Schaden zugefügt. Das Volk muss darauf vertrauen können, dass Abstimmungsvorlagen Hand und Fuss haben und dass nicht mit Fehlermargen von plus 30% gerechnet werden muss.

Das Vertrauen in unsere Direkte Demokratie kann wieder gestärkt werden, indem die fehlerbehaftete und irreführende Volksabstimmung vom 24. November 2019 für nichtig erklärt wird und damit den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Möglichkeit gegeben wird, erneut über das Landesspital abzustimmen, sobald vertrauenswürdige, zuverlässige und belastbare Zahlen und Projektdaten vorliegen.