Das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen warnt vor dem Konsum von Nahrungsmitteln mit Cannabidiol (CBD).
Lebensmittel mit Hanfextrakten wie „CBD-Öle“ liegen seit einigen Jahren im Trend, sind aber unerlaubterweise in Verkehr. In der Hanfpflanze, speziell in den Blüten, findet sich neben dem suchterzeugenden, psychoaktiven Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) auch der pharmakologisch genutzte Wirkstoff Cannabidiol (CBD). Cannabidiol wird aufgrund seiner Wirkung auf die Nervenzellen des Gehirns in einem rezeptpflichtigen Medikament zur Behandlung schwerer Formen der frühkindlichen Epilepsie eingesetzt. Aus dieser Anwendung sind sowohl Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten als auch Nebenwirkungen wie erhöhte Leberenzym-Aktivitäten im Blut, Schläfrigkeit, Sedierung, Lethargie und Durchfall bekannt. Zudem gibt es Hinweise auf unerwünschte Effekte von CBD auf die männliche Fruchtbarkeit bei Labortieren. Angesichts dieser bekannten Nebenwirkungen und in Ermangelung einer fundierten Bewertung möglicher gesundheitlicher Risiken dürfen Cannabinoide wie auch Hanfextrakte Nahrungsmitteln nicht nach Belieben beigemengt werden. Nach aktuellen Marktuntersuchungen enthalten viele dieser unzulässigen Produkte auch grenzwertüberschreitend hohe Gehalte des psychoaktiven Delta-9- Tetrahydrocannabinols (THC), sodass mit negativen Effekten wie verminderte Reaktionsfähigkeit, Müdigkeit und Stimmungsschwankungen zu rechnen ist. Das ALKVW warnt aus den genannten Gründen vor der Einnahme von Lebensmitteln mit Hanfextrakten oder CBD.