Vereinfachung bzw. Beschleunigung des Strafverfahrens

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 8. März 2022 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung, des Staatsanwaltschaftsgesetzes, des Rechtshilfegesetzes und des Jugendgerichtsgesetzes verabschiedet.

Verschiedene Abänderungen der Strafprozessordnung analog der österreichischen Rezeptionsvorlage sollen eine Vereinfachung bzw. Beschleunigung des strafprozessualen Verfahrens mit sich bringen. Zudem werden mit der Vorlage redaktionelle Fehler aus früheren Gesetzesrevisionen bereinigt und punktuell inhaltliche Unstimmigkeiten korrigiert.

Ein wesentlicher Aspekt der Vorlage ist auch der Ausbau des Opferschutzes. Opfer einer Straftat, die besonders schutzbedürftig sind, können künftig durch eine geeignete sachverständige Person einvernommen werden. Opfer erhalten zudem die Möglichkeit, die Einvernahme und Dolmetscherleistungen durch eine Person des gleichen Geschlechts zu verlangen. Des Weiteren ist bei der Zusammensetzung des Kriminalgerichts zukünftig sicherzustellen, dass zumindest ein Richter oder eine Richterin dem Geschlecht des Opfers der strafbaren Handlung angehört.

Der Bericht und Antrag soll im April 2022 in erster Lesung vom Landtag behandelt werden.