Neuauflage der Innovations- und Exportschecks

Vaduz (ots) – Aufgrund der positiven Erfahrungen der letzten Jahre hat die Regierung die Fortführung des Förderprogramms für liechtensteinische KMU durch Innovations- und Exportschecks beschlossen.

Sowohl der Innovations- wie auch der Exportscheck sind niederschwellige Angebote für KMU, um zusammen mit Forschungsinstitutionen im Hinblick auf die Erschliessung neuer Märkte und Technologien ein Projekt auf konkrete Machbarkeit zu untersuchen, Messreihen durchführen zu lassen, Prototypen zu entwickeln oder im Bereich Exportförderung Beratung zu erhalten. Die Förderinstrumente haben sich über die Jahre bewährt und sollen daher weitergeführt werden. Die Höhe für einen Innovationsscheck beträgt maximal CHF 15’000. Der Höchstbetrag für einen Exportscheck beträgt CHF 10’000. Die beiden Schecks können beim Amt für Volkswirtschaft beantragt werden.

Zusätzlich wurde die Kooperation zwischen dem Amt für Volkswirtschaft und Switzerland Global Enterprise um weitere zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit stehen die Leistungen der Schweizer Organisation für Exportförderung und Standortpromotion auch Liechtensteinischen Unternehmen zur Verfügung.

Ansprechpartner im Amt für Volkswirtschaft:

– Für den Innovationscheck: Frank Heeb, T +423 236 67 45
– Für den Exportscheck: Margarethe Hoch T +423 236 69 42