Richterbestellung-und Staatsanwaltschaftgesetz

Umsetzung von Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) – Stellungnahme der Regierung verabschiedet

 

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 1. Februar 2022 die Stellungnahme zur Beantwortung der im Rahmen der ersten Lesung der Abänderung des Richterbestellungsgesetzes sowie des Staatsanwaltschaftsgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet.
Mit den gegenständlichen Anpassungen werden jene Gesetzesänderungen betreffend Richter/Richterinnen und Staatsanwälte/Staatsanwältinnen vollzogen, welche für die Umsetzung der aktuellen GRECO-Empfehlungen im Rahmen der vierten Evaluationsrunde notwendig sind. Diese konzentriert sich auf die Korruptionsbekämpfung in Bezug auf Landtagsabgeordnete, Richterschaft und Staatsanwälte/Staatsanwältinnen.
Inhaltlich geht es dabei um die Stärkung der Rolle der Gerichte im Auswahlverfahren der Richterschaft, die öffentliche Ausschreibung aller Richterstellen, die Einführung eines ausdrücklichen gesetzlichen Integritätserfordernisses für Staatsanwälte/Staatsanwältinnen sowie die Einschränkung der Kündigungsmöglichkeit von Staatsanwälten/Staatsanwältinnen aus wesentlichen betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen. Die entsprechenden Änderungen wurden im Rahmen der ersten Lesung ausdrücklich begrüsst.

Der Landtag wird die Vorlage voraussichtlich im März in zweiter Lesung behandeln.