Besuche im Spital ab 1. März wieder möglich

Besuchsverbot für die Spitäler Altstätten, Grabs und Walenstadt endet

Das Besuchsverbot in den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt wird per 1. März 2022 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt sind Besuche uneingeschränkt möglich. Die Maskenpflicht im Spital gilt weiterhin. 

Es gelten wieder die normalen Besuchszeiten. Das heisst, Besuche für allgemein versicherte Patient*innen sind von 13-20 Uhr möglich, für Halbprivat- und Privatversicherte von 10-20 Uhr.

Eine Sonderregelung gibt es für die Geburtenabteilung. Hier werden die Besuchszeiten dauerhaft angepasst. Allgemeine Besuchszeit auf der Geburtenstation ist von 15-17 Uhr. Die Besuchszeiten für Partner und Geschwisterkinder sind von 9-21 Uhr bzw. nach Vereinbarung.